Moin Zusammen,
ich bin gelernte ReNoFa, arbeite aber seit Jahren für einen Beratungsdienstleister. Mein Chef möchte nun gegen einen unserer Kunden einen Vollstreckungsauftrag in die Wege leiten, da er unsere Rechnung nicht bezahlen möchte.
Meine Kollegin aus dem Mahnbereich hat einen Vollstreckungsbescheid erwirkt (Hauptforderung + Verfahrenskosten). Mehr nicht. Wir wollen keinen Zinsen, der Kunde soll einfach nur bezahlen.
Jetzt soll ich den Gerichtsvollzieher beauftragen. Antrag ist ausgefüllt. Es scheitert gerade an dem Formular zur Aufstellung der Forderungen, welches ich nicht kenne.
Unter dem 1. Punkt (Hauptforderungen einschließlich dazugehöriger Zinsen und Säumniszuschläge) habe ich den Rechnungsbetrag (brutto) eingetragen. Punkt 2 (Rückständiger Unterhalt oder rückständige Renten ...) lasse ich logischerweise aus.
Punkt 3 (Titulierte Kosten einschließlich dazugehöriger Nebenforderungen) bringt mich zum grübeln:
Dort gibt es drei Unterpunkte:
1. In den Vollstreckungsbescheid aufgenommene Kosten des Mahnverfahrens
2. Titulierte vorgerichtliche Kosten
3. Festgesetzte Kosten
Was muss ich unter diesen Punkten verstehen, bzw. wie trage ich was jetzt ein? Muss ich bei allen unsere Gesamtsumme (HF+GK) eintragen?
Vielen Dank im Voraus!
Forderungsaufstellung - Vollstreckungsauftrag
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vorgerichtliche Kosten hast du ja nicht beantragt, also dort nichts eintragen. bei 1 kämen dann Verfahrenskosten. Ihr rechnet ja aber nicht nach RVG ab, daher weiss ich natürlich nicht, was ihr da genau beantragt habt.
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nein da geht es nur um Kosten. Habt ihr nur Gerichtskosten beantragt sind auch nur diese einzutragen. HF steht obenPinkMuffi1 hat geschrieben: ↑11.09.2023, 13:27
Was muss ich unter diesen Punkten verstehen, bzw. wie trage ich was jetzt ein? Muss ich bei allen unsere Gesamtsumme (HF+GK) eintragen?
Vielen Dank im Voraus!