Hallo,
ich habe tatsächlich den Fall, dass die Gegenseite bezahlt hat, nachdem wir einen Pfüb auf das Konto des Schuldners gelegt haben.
Wie nehme ich den Pfüb zurück? Schreibe ich dem GV oder direkt der Bank? Ist ein bestimmtes Formular zwingend oder geht dies auch Formlos?
Sorry falls die Frage etwas dumm ist aber das habe ich hier noch nie gehabt.
Danke im Voraus.
Pfüb zurücknehmen
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Die GVZ-Kosten für die Zustellung des PfÜB wurden auch beglichen?
Wenn der PfÜB bereits an die Bank zugestellt wurde, genügt ein formloses Schreiben an die Bank, dass die Pfändung aufgrund Zahlung des Schuldners erledigt ist. Wenn die Zahlung vor Zustellung an die Bank erfolgt ist, kann man noch versuchen, den PfÜB beim GVZ bzw. beim Vollstreckungsgericht "abzufangen".
Wenn der PfÜB bereits an die Bank zugestellt wurde, genügt ein formloses Schreiben an die Bank, dass die Pfändung aufgrund Zahlung des Schuldners erledigt ist. Wenn die Zahlung vor Zustellung an die Bank erfolgt ist, kann man noch versuchen, den PfÜB beim GVZ bzw. beim Vollstreckungsgericht "abzufangen".
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Gruß
Oli
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Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
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Der Pfüb ist der Bank bereits zugestellt worden und aktiv - das ist der Grund, warum der Schuldner überhaupt aktiv wurde. (Auf dem Kto war nichts, er hat das Geld von jmd. anderen überweisen lassen inkl. GK).
Alles klar, dann direkt an die Bank.
Danke dir
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würde ich nicht zurücknehmen dann sondern nur die Zahlung mitteilen da er erst nach Zustellung gezahlt hat
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bei zurücknehmen ist es denke ich eher wie bei Klage, dass du auf den Kosten sitzen bleibst. Wenn der Gegner danach zahlt haftet er für GK und RA Kosten
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Einfach einen Schriftsatz a. d. DS mit dem Inhalt, dass die Pfändung aufgrund der Zahlung seine Erledigung gefunden hat.
Mehr müsst ihr nicht tun
Gruß
Oli
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