ich habe hier ein Problem, das ich so noch nie hatte und deshalb absolut keine Ahnung hab, was der GVZ eigentlich von mir will.
Vergleichsbeschluss lautet wie folgt:
1. Der Beklagte verpflichtet sich, an den Kläger (unseren Mandanten) 9.400,00 € zu bezahlen, Zug um Zug gegen Rückgabe der in Klagantrag Ziff. 1 der vom 00.00.0000 datierenden Klage im Einzelnen aufgelisteten Bücher: (...)
2. Die Bezahlung des in Ziff. 1 genannten Gesamtbetrags von 9.400,00 € erfolgt in zwei gleichbleibenden Raten zu je 4.700,00 €, wobei beide Raten wie folgt zahlungsfähig sind:
Die 1. Rate in Höhe von 4.700,00 € unverzüglich nach bestandskräftigem Vergleichsabschluss.
Die 2. Rate von 4.700,00 € nach erfolgter Rücksendung der vorstehend im Einzelnen aufgeführten Bücher in unbeschädigtem Zustand an die Prozessbevollmächtigten der Beklagten.
Die Gegenseite hat bis heute die erste Rate nicht bezahlt, sodass unser Mandant natürlich auch die Bücher noch nicht zurückgeschickt hat.
Ich habe daraufhin einen ZV-Auftrag herausgegeben, der vom zuständigen GVZ mit einer ewig langen Begründung mit zig verschiedenen Paragraphen zurückgewiesen wurde, da keine ordnungsgemäße Vollstreckungsklausel vorliegt. An sich verstehe ich zwar, dass ich nicht den kompletten Betrag vollstrecken kann, jedoch liest es sich so, als könnte ich auch nicht die erste Rate, die ja längst fällig ist, vollstrecken, weil ich hierfür eine spezielle Klausel benötige.
Er verweist auf eine qualifizierte Klausel gem. § 726 ZPO, erklärt im nächsten Absatz jedoch, dass diese gem. eines Beschlusses des LG München nicht auf Vergleiche anwendbar ist. So geht es zwei Seiten lang weiter und ich stehe jetzt total auf dem Schlauch.
![Traurig :sad:](./images/smilies/icon_sad.gif)
Am Schluss schreibt er dann:
Aus diesem Grund bedarf es zur Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung in derartigen Fällen des Nachweises der Erbringung der Gegenleistung oder des Annahmeverzugs durch den Vollstreckungsgläubiger. Die Erteilung einer bloß einfachen Klausel nach §§ 724; 725 ZPO ist somit in einer solchen Konstellation unzulässig.
Wer muss nun wie was erteilen?!
![Geschockt :-?](./images/smilies/icon_confused.gif)
Sorry, falls das absolut logisch ist, aber ich steht gerade total auf dem Schlauch.
Schon mal ganz lieben Dank für eure Antworten.
Liebe Grüße