![Winken :wink2](./images/smilies/winke2.gif)
ich hätte wieder einmal eine Verständnisfrage.
Ich habe ZV-Auftrag gestellt mit Antrag zur Abnahme Vermögensauskunft.
Ich erhielt dann vom GVZ die Mitteilung, dass der Schuldner zum Termin zur Abnahme der VMA nicht erschienen ist mit dem Hinweis, dass unser Mdt Einzelunternehmer ist und die Anschrift, die im Auftrag angegeben war, lediglich die Geschäftsanschrift ist. Ich habe nunmehr eine erweiterte Gewerbeauskunft eingeholt, um die Privatanschrift herauszubekommen.
Ich würde jetzt nochmals Antrag auf Abnahme der VMA stellen. Meine Frage ist nur, kann ich nochmals die 0,3 Gebühr ansetzen? Eigentlich doch ja, oder? Steh gerade auf dem Schlauch, sorry.
Danke schon mal für Eure Mithilfe.
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)