Hallo zusammen,
ich hätte wieder einmal eine Verständnisfrage.
Ich habe ZV-Auftrag gestellt mit Antrag zur Abnahme Vermögensauskunft.
Ich erhielt dann vom GVZ die Mitteilung, dass der Schuldner zum Termin zur Abnahme der VMA nicht erschienen ist mit dem Hinweis, dass unser Mdt Einzelunternehmer ist und die Anschrift, die im Auftrag angegeben war, lediglich die Geschäftsanschrift ist. Ich habe nunmehr eine erweiterte Gewerbeauskunft eingeholt, um die Privatanschrift herauszubekommen.
Ich würde jetzt nochmals Antrag auf Abnahme der VMA stellen. Meine Frage ist nur, kann ich nochmals die 0,3 Gebühr ansetzen? Eigentlich doch ja, oder? Steh gerade auf dem Schlauch, sorry.
Danke schon mal für Eure Mithilfe.
Gebühr für wiederholten Antrag auf Abnahme der VMa
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Hallo,
guckst du: § 18 I Nr. 1 RVG
Wenn wir solche schönen Fälle haben, rechnen wir die 0,3 wiederholt ab
Wobei ich dazu sagen muss, dass wir im Vorfeld die "Eventualitäten" (Anschriftenaffäre der Schuldner), schon klären um sodann die ZV-Maßnahme hierauf ausrichten zu können.
guckst du: § 18 I Nr. 1 RVG
Wenn wir solche schönen Fälle haben, rechnen wir die 0,3 wiederholt ab
Wobei ich dazu sagen muss, dass wir im Vorfeld die "Eventualitäten" (Anschriftenaffäre der Schuldner), schon klären um sodann die ZV-Maßnahme hierauf ausrichten zu können.
Gruß
Oli
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Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
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Ok, danke.
Ja es wäre tatsächlich sinnvoll gewesen, die Gewerbeamtsauskunft schon vorher einzuholen.
Manchmal handelt man iwie bisschen voreilig und denkt nur recht eingeschränkt drüber nach.
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- paralegal6
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euer Mandant ist Einzelunternehmer ... was hat das jetzt mit der VA des Schuldners zu tun? oder gehts um eigene RA Gebühren? sehe da nicht so eine 2. Gebühr
Zuletzt geändert von paralegal6 am 29.08.2023, 11:39, insgesamt 1-mal geändert.
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- paralegal6
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sehe trotzdem keine 2. Gebühr, da VAK am Wohnort des Unternehmers sein muss, vgl viewtopic.php?t=86669
- Anahid
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Für die Vermögensauskunft sehe ich auch keine zweite Gebühr. Höchstens für einen zweiten Vollstreckungsauftrag.
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