Huhu ihr.
Die Schuldnerin, eine Ltd, hat 2021 bei unserer Mandantin etwas gekauft. Die Rechnung läuft auf die Ltd. Die Post ging zu. Der Mahnbescheid ebenfalls. Daraufhin wurde Widerspruch eingelegt und vor Gericht dann ein Versäumnisurteil erwirkt.
Nun wollte ich vollstrecken und der GVZ teilt mir mit, dass die Firma 2017 von Amtsg wegen gelöscht wurde.
Herausgefunden habe ich, dass die Directorin nun unter der selben Adresse eine UG gegründet hat, mit anderem Namen.
Kann ich hier noch irgendwas machen? Ich habe gelesen, dass man an den Liquidator herantreten kann. Aber wie finde ich den für eine Ltd heraus? Im Handelsregister ist die Firma nicht eingetragen.
Ltd. gelöscht - ZV?
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Eine Limited ist nicht in Deutschland, sondern in England eingetreten. Dort kann man ebenfalls - mit Hilfe - Registerauszüge erhalten. Unabhängig davon dürfte spätestens mit dem Brexit die Limited erloschen sein. Genaueres dazu würde aber m.E. bereits in die Rechtsberatung fallen.
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Oh ok. Ich gehe dann davon aus, dass die Forderung nicht mehr verfolgt werden kann?
Registerauszüge aus England werden wir kaum einholen
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Vielen Dank. Da habe ich sie tatsächlich direkt gefunden. Und sie ist bereits 2015 aufgelöst worden durch "compulsory strike-off".
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Bedeutet ja: "Zwangsstreik von..."
Gruß
Oli
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Dann würde ich den Mandanten mal fragen, wie es zu der Bestellung der Ltd., die gar nicht mehr existierte, gekommen ist.karibikblume hat geschrieben: ↑25.07.2023, 12:46Vielen Dank. Da habe ich sie tatsächlich direkt gefunden. Und sie ist bereits 2015 aufgelöst worden durch "compulsory strike-off".
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Den Unterlagen entnehme ich den Mailverkehr. Es war eine Onlinebestellung. Der Mailverkehr lief ausschließlich mit der Direktorin der Ltd., die eben auch bereits eine neue Firma unter gleicher Adresse hat.
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Naja....eine Limited, die nicht mehr existiert, kann keinen Auftrag erteilen. Wer dann den Auftrag eigentlich erteilt hat, muss jetzt nicht lange überlegt werden, oder? Und wenn Du die Frage nicht beantworten kannst, dann frag bitte Deinen Chef.
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