
Durch Zufall haben wir erfahren, dass ein anderer Gläubiger die Zwangsversteigerung gegen unseren Schuldner betreibt. Ein Zwangsversteigerungstermin war angesetzt für den 15.05.23. Am 03.05.23 musste ich auf Geheiß meines Chefs den Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek beantragen. An das Versteigerungsgericht musste ich folgenden Einzelner senden: "zum Zwangsversteigerungsverfahren melde ich an: ...".
Nun wurde der Versteigerungstermin aufgehoben.
Mein Chef drängt nun, ich soll dem Grundbuchamt Druck machen, dass die Zwangshypothek eingetragen wird, da er Angst hat, dass ein freihändiger Verkauf erfolgt und er mit der Hypothek hinten runter fällt.
Reicht der Antrag auf Eintragung aus oder "zählt" es erst ab dem Tag der Eintragung selbst? Ist der ganze Antrag evtl. schon zu spät?
Ich hoffe, mich kann jemand erleuchten
