Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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chri_ssi
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#1
31.03.2023, 13:43
Hallo Zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Unsere Mandantin und ihr Mann sind getrennt, der Vater wollte nun Unterhaltsansprüche geltend machen (Kind lebt beim Vater), unsere Mandantin ist aber nicht leistungsfähig also hat er das Verfahren verloren, wir haben unsere Kosten festsetzen lassen, er hat nicht gezahlt und nun haben wir einen PfüB beantragt.
So also, Kostenschuldnerin ist aber das minderjährige Kind, im Antrag haben wir aber den Vater als Schuldner angegeben. Was sollten wir jetzt am besten machen? Warten bis der GVZ sich meldet?
Danke schonmal.
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
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legalspecialist
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#2
31.03.2023, 13:54
Hallöchen,
ich habe es so verstanden, dass ihr gegen eine minderjährige Person vollstrecken wollt.
Dazu findest du
hier, einen interessanten Beitrag.
In der
DGVZ wurde dies auch mal diskutiert.
Viel Erfolg
![Hüpfer :huepf](./images/smilies/huepf.gif)
Gruß
Oli
Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
![Yeah-Smilie :yeah](./images/smilies/yeah.gif)
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chri_ssi
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#3
31.03.2023, 14:07
Genau, danke!
Aber meine eigentliche Sorge ist, dass ja beide Elternteile sorgeberechtigt sind, müsste man das im PfüB-Antrag dann auch so angeben? Das Kind hat kein Vermögen, müssten dann beide Elternteile eine eidesstattliche Versicherung abgeben?
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paralegal6
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#4
03.04.2023, 10:02
Wie alt ist denn das Kind? Wenn es ggf bald 18 wird könnte man noch warten? Lautet der KFB nicht "Kind vertreten durch Vater"? Ollis Sachverhalt mit der Krankenkasse trifft eh nicht zu
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chri_ssi
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#5
04.04.2023, 10:54
Das Kind ist so um die 5/6 Jahre alt, also noch weit hin bis zur Volljährigkeit.
Im KfB steht vertreten durch .... aber wir haben das leider im PfüB nicht so eingetragen.
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paralegal6
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#6
04.04.2023, 10:59
Würde abwarten. Entweder moniert das AG oder einige denken da mit und bauen es selber um. Wurde er denn schon so falsch erlassen?
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chri_ssi
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#7
06.04.2023, 15:18
Heute kam ein Schreiben vom Vollstreckungsgericht.
Wegen des Schuldners (wie wirs im Antrag geschrieben hatten) wurde nichts moniert.
Lediglich, dass meine Chefin den Antrag nicht signiert hat und ein Kästchen falsch angekreuzt war.
Ich hab jetzt mal in einem anderen PfüB nachgeschaut wie das davor von meiner ehemaligen Ausbilderin gemacht wurde. Die hat im Antrag nur Antrag auf Pfändungsbeschluss angekreuzt, und nicht Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, also nur einen Haken bei Pfändung gemacht. Nun meine Frage, hat das irgendwelche Auswirkungen? Sowas hatte ich in der Schule nicht.
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paralegal6
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#8
06.04.2023, 19:59
Na, ihr wollt ja schon was überwiesen haben
![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)