Mann oder Frau?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Kaltforelle
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#1

23.03.2023, 11:05

Hallo,

hattet ihr schon mal den Fall, dass ihr nicht erkennen konntet, was Vor- bzw. Nachname ist - insbesondere, ob es sich um eine weibliche oder männliche Person handelt?
Ich habe den mir vorliegenden ausländischen Namen als Mann im Mahnbescheid bezeichnet und gehe jetzt ins streitige Verfahren. Es zeichnet sich aber wohl ab, dass es sich um eine weibliche Person handeln muss.
Eine EMA diesbzgl. bekam ich zurück mit dem Vermerk "Das Geschlecht einer Person können wir Ihnen aus Datenschutzgründen nicht mitteilen" :yeah :huepf
Was nun? Ein Geschlecht Divers ist ja weder im Mahnverfahren noch sonstwo eingebbar.
Schreibe ich nun in der Anspruchsbegründung "der/die/das Beklagte"?

Viele Grüße
Kaltforelle
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Crydea
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#2

23.03.2023, 11:08

Hast du den Namen beziehungsweise die Namen einzeln (Vor-/Nachname) denn schon in den gängigen Suchmaschinen eingegeben?
Da bekommt man ja oft angezeigt, ob der Name eher weiblich oder männlich ist.

LG
Cry
Kaltforelle
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#3

23.03.2023, 11:37

:pfeif
Eine ausländische Kollegin sagte mir, der eine Name könnte ein männlicher Vorname sein - jedoch auch ein Famiilienname, gleichzeitig könnte (der von mir angedachte Nachname) jedoch auch ein weiblicher Vorname sein ?! :patsch

Schöne neue Welt
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scully
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#4

23.03.2023, 19:15

Schöne neue Welt? :kopfkratz
Wie wärs denn mal mit Infos vom Mdt? Der muss doch wissen, wer bzw. was der Gegner ist…
Und durch die EMA ist doch nun klar, welcher Teil des Namens Vor- bzw. Nachname ist, oder?
Also Korrektur der Anrede oder so formulieren, dass man von der Beklagtenseite spricht…
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