Formular PfÜB

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
schachterlteufel
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 880
Registriert: 27.11.2008, 11:34
Beruf: Rechtsanwältin
Software: RA-Micro

#1

23.02.2023, 19:03

Hallo ans Forum,

da ich derzeit - ausnahmsweise - einen PfÜB wegen Unterhaltsforderungen zu bearbeiten habe, habe ich eine Frage zum korrekten Ausfüllen des Formulars....

Auf Seite 3 ist der Unterhaltsrückstand anzugeben...
Der Unterhaltsrückstand (=Hauptforderung) beläuft sich auf XY und die Hauptforderungszinsen belaufen sich auf ZZ.
Wie gebe ich diese Beträge nun korrekt unter I. Auf Seite 3 ein?

Auf Seite 4 sind unter IV. die Kosten einzutragen.
Im vorliegenden Fall ist es so, dass sämtliche bisherigen Kosten schon durch Zahlungen beglichen wurden - deshalb würde ich hier keine Kosten mehr angeben - ist das so richtig?

Ich bin mir sicher, dass ihr mir helfen könnt, da ihr sicher öfter mit dem Formular zu tun habt...

Herzlichen Dank und liebe Grüße
Schachterlteufel
Benutzeravatar
paralegal6
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3184
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#2

24.02.2023, 09:24

lässt du den nicht mit RAM ausfüllen? Wenn du ein FoKo druckst, müsste es dir die Beträge so ausspucken. Und ja, Verrechnung nach BGB 367 ist erst auf Kosten, dann Zinsen und dann HF zu berechnen.
Bild
legalspecialist
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1957
Registriert: 03.08.2022, 00:17
Beruf: ReFaWi
Software: RA-Micro
Wohnort: Kanzleietage 2. OG, 3. Tür links

#3

24.02.2023, 09:31

paralegal6 hat geschrieben:
24.02.2023, 09:24
lässt du den nicht mit RAM ausfüllen? Wenn du ein FoKo druckst, müsste es dir die Beträge so ausspucken.
Da muss ich jetzt mal die Frage aufwerfen, ob das ausgedruckte FoKo die Eintragungen in das amtliche Formular ersetzt? Oder meinst du eher, dass das FoKo in RA-Micro in das PfÜB-Formular übernommen wird?:kopfkratz
paralegal6 hat geschrieben:
24.02.2023, 09:24
Und ja, Verrechnung nach BGB 367 ist erst auf Kosten, dann Zinsen und dann HF zu berechnen.
Das stimmt, es sei denn, d. zahlungspflichtige Person hat Angaben i.S.d. 367 II BGB, vorgenommen, welche, wie es ja im Gesetz steht, auch vom Gläubiger "anzunehmen / abzulehnen" wäre.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/ ... gerechnet.
Gruß
Oli
Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
:yeah
Benutzeravatar
paralegal6
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3184
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#4

24.02.2023, 09:34

Oliverreinhardt2 hat geschrieben:
24.02.2023, 09:31

Da muss ich jetzt mal die Frage aufwerfen, ob das ausgedruckte FoKo die Eintragungen in das amtliche Formular ersetzt? Oder meinst du eher, dass das FoKo in RA-Micro in das PfÜB-Formular übernommen wird?:kopfkratz
ich meinte, wenn sie sich das druckt dann sieht sie die Verrechnung und die offenen Beträge und ja, das FoKo wird ja von RAM in den PÜB übernommen.

zu 2)
Glaube nicht, dass man dann alle Ausnahmen mit aufzählen muss. Wenn was nicht im Originalbeitrag steht gehe ich mal davon aus, dass dem auch nicht so ist und erkläre zusätzlich alle Eventualitäten, das wäre dann doch etwas aufwendig. Ich antworte auf die gestellte Frage und haue nicht alles an Wissen raus, was sich im Hinterkopf befindet. Das ist meistens auch nicht zielführend und verwirrt den Fragesteller eher mehr als es nützt
Bild
legalspecialist
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1957
Registriert: 03.08.2022, 00:17
Beruf: ReFaWi
Software: RA-Micro
Wohnort: Kanzleietage 2. OG, 3. Tür links

#5

24.02.2023, 09:37

:nachdenk
:thx
Gruß
Oli
Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
:yeah
schachterlteufel
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 880
Registriert: 27.11.2008, 11:34
Beruf: Rechtsanwältin
Software: RA-Micro

#6

27.02.2023, 11:27

Super, :thx

ich habe mal wieder den Wald vor lauter Bäumen nicht gesehen...
legalspecialist
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1957
Registriert: 03.08.2022, 00:17
Beruf: ReFaWi
Software: RA-Micro
Wohnort: Kanzleietage 2. OG, 3. Tür links

#7

27.02.2023, 11:39

schachterlteufel hat geschrieben:
27.02.2023, 11:27
Super, :thx

ich habe mal wieder den Wald vor lauter Bäumen nicht gesehen...
Bild

:pfeif
Gruß
Oli
Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
:yeah
schachterlteufel
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 880
Registriert: 27.11.2008, 11:34
Beruf: Rechtsanwältin
Software: RA-Micro

#8

27.02.2023, 11:46

das nächste mal dann :pfeif
Antworten