Hallo ans Forum,
da ich derzeit - ausnahmsweise - einen PfÜB wegen Unterhaltsforderungen zu bearbeiten habe, habe ich eine Frage zum korrekten Ausfüllen des Formulars....
Auf Seite 3 ist der Unterhaltsrückstand anzugeben...
Der Unterhaltsrückstand (=Hauptforderung) beläuft sich auf XY und die Hauptforderungszinsen belaufen sich auf ZZ.
Wie gebe ich diese Beträge nun korrekt unter I. Auf Seite 3 ein?
Auf Seite 4 sind unter IV. die Kosten einzutragen.
Im vorliegenden Fall ist es so, dass sämtliche bisherigen Kosten schon durch Zahlungen beglichen wurden - deshalb würde ich hier keine Kosten mehr angeben - ist das so richtig?
Ich bin mir sicher, dass ihr mir helfen könnt, da ihr sicher öfter mit dem Formular zu tun habt...
Herzlichen Dank und liebe Grüße
Schachterlteufel
Formular PfÜB
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lässt du den nicht mit RAM ausfüllen? Wenn du ein FoKo druckst, müsste es dir die Beträge so ausspucken. Und ja, Verrechnung nach BGB 367 ist erst auf Kosten, dann Zinsen und dann HF zu berechnen.
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Da muss ich jetzt mal die Frage aufwerfen, ob das ausgedruckte FoKo die Eintragungen in das amtliche Formular ersetzt? Oder meinst du eher, dass das FoKo in RA-Micro in das PfÜB-Formular übernommen wird?paralegal6 hat geschrieben: ↑24.02.2023, 09:24lässt du den nicht mit RAM ausfüllen? Wenn du ein FoKo druckst, müsste es dir die Beträge so ausspucken.
Das stimmt, es sei denn, d. zahlungspflichtige Person hat Angaben i.S.d. 367 II BGB, vorgenommen, welche, wie es ja im Gesetz steht, auch vom Gläubiger "anzunehmen / abzulehnen" wäre.paralegal6 hat geschrieben: ↑24.02.2023, 09:24Und ja, Verrechnung nach BGB 367 ist erst auf Kosten, dann Zinsen und dann HF zu berechnen.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/ ... gerechnet.
Gruß
Oli
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ich meinte, wenn sie sich das druckt dann sieht sie die Verrechnung und die offenen Beträge und ja, das FoKo wird ja von RAM in den PÜB übernommen.Oliverreinhardt2 hat geschrieben: ↑24.02.2023, 09:31
Da muss ich jetzt mal die Frage aufwerfen, ob das ausgedruckte FoKo die Eintragungen in das amtliche Formular ersetzt? Oder meinst du eher, dass das FoKo in RA-Micro in das PfÜB-Formular übernommen wird?
zu 2)
Glaube nicht, dass man dann alle Ausnahmen mit aufzählen muss. Wenn was nicht im Originalbeitrag steht gehe ich mal davon aus, dass dem auch nicht so ist und erkläre zusätzlich alle Eventualitäten, das wäre dann doch etwas aufwendig. Ich antworte auf die gestellte Frage und haue nicht alles an Wissen raus, was sich im Hinterkopf befindet. Das ist meistens auch nicht zielführend und verwirrt den Fragesteller eher mehr als es nützt
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Gruß
Oli
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Super,
ich habe mal wieder den Wald vor lauter Bäumen nicht gesehen...
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schachterlteufel hat geschrieben: ↑27.02.2023, 11:27Super,
ich habe mal wieder den Wald vor lauter Bäumen nicht gesehen...
Gruß
Oli
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das nächste mal dann