Hallo zusammen,
wir haben einen Vergleich geschlossen (kein Las-Vegas-Vergleich, d. h. ohne Fälligwerden des Gesamtbetrages, sobald mit einer Rate in Verzug). Der Fall ist nunmehr eingetreten, dass der Schuldner die erste Rate nicht fristgemäß bezahlt hat. Wir wollen/sollen jetzt anmahnen. Dafür entstehen natürlich auch wieder Rechtsanwaltsgebühren. Die Frage ist, aus welchem Gegenstandswert. Aus dem Gesamtwert der Forderung oder aus dem Wert der vereinbarten Ratenzahlungshöhe (in diesem Fall € 250,00)? Wir tendieren eher zu Letzterem. Kann uns hier irgendjemand zeitnah eine Antwort geben? Das Schreiben soll noch heute raus.
Danke und LG.
Ganz dringendes Anliegen - Vollstreckung Vergleich
- Anahid
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Die Gebühr kann nur auf den anzufordernden Betrag entstehen und das dürfte, wenn ich Deinen Beitrag richtig lese, lediglich die eine Rate sein, da Gesamtfälligkeit nicht eintritt.
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