Hallo meine lieben schlauen Mitstreiter!
Ich verzweifle aktuell an der Zwangsvollstreckung bei uns in der Kanzlei. War jetzt so oft der Meinung durch die uns vorliegende Bankverbindung der Mandanten, die sie im Fragebogen angegeben haben mit einer Pfändung den richtigen Weg zu gehen. Paarmal hab ich jetzt schon das Pech gehabt, dass die Bank entweder die Filiale geschlossen hat, es die Bank gar nicht mehr gibt oder aber die Geschäftsbeziehung gar nicht mehr besteht.
Habt ihr einen Tipp für mich, ob ich online irgendwo verlässlich prüfen kann, ob eine IBAN noch existiert und auch tatsächlich bei welcher Bank? Habe mich gerade durch zig Seiten geklickt, komme aber nie auf ein einheitliches Ergebnis.
Wenn ich jetzt natürlich jedes Mal einen PfÜB beantrage und Gerichtskosten und Gerichtsvollzieherkosten zahlen muss, mir dann aber mitgeteilt wird, dass aus vorgenannten Gründen die Sache quasi eingestellt wird, bedankt sich mein Chef über kurz oder lang auch bei mir
Oder habt ihr einen ganz anderen Tipp für mich? Bin für alles offen
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, Prüfung IBAN
- Steffie280986
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https://www.iban-rechner.de/iban_validieren.html
Mach mal den Test mit deiner eigenen IBAN und dann nimm aus der Prüfzimmer (die ersten 2 Ziffern nach dem "DE", mal eine andere Zahl... Bei mir zeigte es, nach "Zahlen verdrehen", einen Fehler an.
Mach mal den Test mit deiner eigenen IBAN und dann nimm aus der Prüfzimmer (die ersten 2 Ziffern nach dem "DE", mal eine andere Zahl... Bei mir zeigte es, nach "Zahlen verdrehen", einen Fehler an.
Gruß
Oli
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Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
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Die IBAN muss nicht zwingend angegeben werden:
https://www.alles-fuer-renos.de/arten-d ... h%C3%A4lt.
Es gibt zwar IBAN-Rechner im Internet, die prüfen aber nur, ob die Art der IBAN mit der Bank übereinstimmt. Das sagt aber nichts darüber aus, ob überhaupt eine solche IBAN existiert. Auch über die Zuverlässigkeit solcher Programme kann ich nichts sagen.
Zu den weiteren Hinderungsgründen: Wenn die Filiale geschlossen wird, wäre an die Zentrale zuzustellen. Einige Banken (z. B. Deutsche Bank, Postbank) haben auch zentrale Pfändungsstellen. Obwohl man an jede beliebige Filiale zustellen kann, würde ich den PfÜB bei solchen Banken immer an die zentrale Pfändungsstelle richten, da die Filialen die PfÜBS sowieso dahin weiterleiten und in der Filiale vor Ort keine weitere Bearbeitung erfolgt. Vor dem PfÜB immer noch mal das Impressum auf der Website der Banken prüfen . Hier im Forum wurden auch schon häufiger die zentralen Pfändungsstellen der Banken thematisiert. Dass der Schuldner die Bankverbindung wechselt und das Konto in den Unterlagen nicht mehr existiert, passiert schon mal. Das kommt auch bei Drittauskünften vor.
https://www.alles-fuer-renos.de/arten-d ... h%C3%A4lt.
Es gibt zwar IBAN-Rechner im Internet, die prüfen aber nur, ob die Art der IBAN mit der Bank übereinstimmt. Das sagt aber nichts darüber aus, ob überhaupt eine solche IBAN existiert. Auch über die Zuverlässigkeit solcher Programme kann ich nichts sagen.
Zu den weiteren Hinderungsgründen: Wenn die Filiale geschlossen wird, wäre an die Zentrale zuzustellen. Einige Banken (z. B. Deutsche Bank, Postbank) haben auch zentrale Pfändungsstellen. Obwohl man an jede beliebige Filiale zustellen kann, würde ich den PfÜB bei solchen Banken immer an die zentrale Pfändungsstelle richten, da die Filialen die PfÜBS sowieso dahin weiterleiten und in der Filiale vor Ort keine weitere Bearbeitung erfolgt. Vor dem PfÜB immer noch mal das Impressum auf der Website der Banken prüfen . Hier im Forum wurden auch schon häufiger die zentralen Pfändungsstellen der Banken thematisiert. Dass der Schuldner die Bankverbindung wechselt und das Konto in den Unterlagen nicht mehr existiert, passiert schon mal. Das kommt auch bei Drittauskünften vor.
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Bei Mdt., die längere Zeit, also paar Jahre, bei uns sind, führe ich zur Pflege der Kontaktdaten auch immer regelmäßige Überprüfungen (Kontaktdaten, Bankverbindung, etc.) durch. Ist mühselig, ja, aber effizient.
Gruß
Oli
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Für die Kontopfändung dürfte eine Filiale wahrscheinlich sowieso nicht zuständig sein. Banken haben meistens Vollstreckungsabteilungen, vielleicht hilft dir die Seite weiter, bzgl. der Adresse.
www.vollstreckungstipps.de.
Das die Geschäftsbeziehungen nicht mehr bestehen, kannst du nichts machen, außer die VAK abnehmen lassen, um ggfls. an die neue Bankverbindung zu kommen.
Ob die IBAN tatsächlich bei der Bank existiert, erkennst du eigentlich an der IBAN über die Bankleitzahl, 3 bis 8 Stelle der IBAN.
www.vollstreckungstipps.de.
Das die Geschäftsbeziehungen nicht mehr bestehen, kannst du nichts machen, außer die VAK abnehmen lassen, um ggfls. an die neue Bankverbindung zu kommen.
Ob die IBAN tatsächlich bei der Bank existiert, erkennst du eigentlich an der IBAN über die Bankleitzahl, 3 bis 8 Stelle der IBAN.
- Steffie280986
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Oliverreinhardt2 hat geschrieben: ↑31.01.2023, 15:42https://www.iban-rechner.de/iban_validieren.html
Mach mal den Test mit deiner eigenen IBAN und dann nimm aus der Prüfzimmer (die ersten 2 Ziffern nach dem "DE", mal eine andere Zahl... Bei mir zeigte es, nach "Zahlen verdrehen", einen Fehler an.
Vielen lieben Dank auch für deinen Hinweis.
bei der Seite hab ich leider auch das Problem, dass es mir ganze normal angezeigt wird: Bank gibts, IBAN passt, sogar die Adresse der Bank, die ich angegeben habe
und dann wird mir die ZV eingestellt, weil dort keine Bank mehr is
- Steffie280986
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IBAN gebe ich nie an im PfÜB - hieß nur die Bank angeben und so mache ich das auch immer und funktioniert, wenns denn funktioniertPitt hat geschrieben: ↑31.01.2023, 15:44Die IBAN muss nicht zwingend angegeben werden:
https://www.alles-fuer-renos.de/arten-d ... h%C3%A4lt.
Es gibt zwar IBAN-Rechner im Internet, die prüfen aber nur, ob die Art der IBAN mit der Bank übereinstimmt. Das sagt aber nichts darüber aus, ob überhaupt eine solche IBAN existiert. Auch über die Zuverlässigkeit solcher Programme kann ich nichts sagen.
Zu den weiteren Hinderungsgründen: Wenn die Filiale geschlossen wird, wäre an die Zentrale zuzustellen. Einige Banken (z. B. Deutsche Bank, Postbank) haben auch zentrale Pfändungsstellen. Obwohl man an jede beliebige Filiale zustellen kann, würde ich den PfÜB bei solchen Banken immer an die zentrale Pfändungsstelle richten, da die Filialen die PfÜBS sowieso dahin weiterleiten und in der Filiale vor Ort keine weitere Bearbeitung erfolgt. Vor dem PfÜB immer noch mal das Impressum auf der Website der Banken prüfen . Hier im Forum wurden auch schon häufiger die zentralen Pfändungsstellen der Banken thematisiert. Dass der Schuldner die Bankverbindung wechselt und das Konto in den Unterlagen nicht mehr existiert, passiert schon mal. Das kommt auch bei Drittauskünften vor.
okokokok... dann würde ich hier eventuell nochmal schauen, ob es eine zentrale Stelle gibt. In meinem Fall gibts glaub ich die ganze Bank nicht mehr seit Ende 2022, wenn ich den Wikipedia-Eintrag richtig verstehe, aber da muss ich mich nochmal durchfummeln... Bei mir läufts momentan aber so richtig rückwärts bergab
Danke danke danke
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Und das funktioniert?Oliverreinhardt2 hat geschrieben: ↑31.01.2023, 15:45Bei Mdt., die längere Zeit, also paar Jahre, bei uns sind, führe ich zur Pflege der Kontaktdaten auch immer regelmäßige Überprüfungen (Kontaktdaten, Bankverbindung, etc.) durch. Ist mühselig, ja, aber effizient.
ich hab das Problem, dass die bei uns nicht mal beim ersten Gespräch bei der Aufnahme der ganzen Sache den Anmeldeschein ausfüllen wollen, damit wir keine Daten von ihnen haben.