Moin Ihr Lieben,
ich abe ein Problem, und zwar,
habe eine ZV aus einem polnischen Unterhaltstitel zu betreiben.
Wie macht man das. Kann man aus dem Urteil direkt vollstrecken oder ?
Es wäre super gut, wenn jemand mir ein Paar Tips geben könnte.
Grüße M
ZV aus einem ausländischen Unterhaltstitel
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
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Grundsätzlich muss ein aus einem europäischen Mitgliedsstaat stammender Titel zunächst einmal über das Ursprungsgericht zu einem "europäischen Vollstreckungstitel" erklärt werden. Vorher kannst Du damit nicht in Deutschland vollstrecken.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.