Ich habe einen Vergleichsbeschluss mit Verpflichtung zur Räumung einer Mietwohnung.
Beglaubigte Abschrift und vollstreckbare Ausfertigung liegen mir vor. Geplant ist "Berliner Räumung". Die Sache ist eilig.
Eine Frage zum Auftrag an den Gerichtsvollzieher:
Muss ich das an die Gerichtsvollzieherstelle im AG laufen lassen oder kann ich den Gerichtsvollzieher auch direkt beauftragen? (Letzteres geht ja wesentlich schneller...)
Danke für eine Rückmeldung!
Zwangsräumung Auftrag an GV
- icerose
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12490
- Registriert: 04.06.2007, 16:57
- Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
- Software: Advoware
- Wohnort: mein Büro in Berlin
Moin und willkommen hier,
Wenn du sicher weißt, welcher GV zuständig ist, kannst du ihn auch direkt beauftragen. Musst aber schauen, ob der schon ein eigenes elektronisches Postfach hat, sonst musst du es doch über Auftragsverteilerstelle machen.
Wenn du sicher weißt, welcher GV zuständig ist, kannst du ihn auch direkt beauftragen. Musst aber schauen, ob der schon ein eigenes elektronisches Postfach hat, sonst musst du es doch über Auftragsverteilerstelle machen.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
Ok, danke, habe es jetzt über die Verteilerstelle im AG gemacht.
Noch eine Frage:
Die Zivilabteilung hat mir nur eine vollstreckbare Ausfertigung geschickt, obwohl es zwei Mieter sind, die geräumt werden müssen. Bräuchte ich da nicht eigentlich zwei vollstreckbare Ausfertigungen? Sie sind allerdings im Vergleichsbeschluss als Gesamtschuldner verpflichtet zur Räumung.
(Beantragt hatte ich zwei ...)
Ich danke für eine Rückmeldung.
Noch eine Frage:
Die Zivilabteilung hat mir nur eine vollstreckbare Ausfertigung geschickt, obwohl es zwei Mieter sind, die geräumt werden müssen. Bräuchte ich da nicht eigentlich zwei vollstreckbare Ausfertigungen? Sie sind allerdings im Vergleichsbeschluss als Gesamtschuldner verpflichtet zur Räumung.
(Beantragt hatte ich zwei ...)
Ich danke für eine Rückmeldung.