PfüB zugestellt (für Kontopfändung), aber Schuldnerin vor Beginn der ZV verstorben und Erben unbekannt

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Sine04
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#1

11.08.2022, 22:00

Hallo zusammen,

ich habe für einen Gläubiger einen PfüB (auf der Grundlage eines VB) beantragt, hat auch alles geklappt, dem Antrag wurde Mitte Juli entsprochen, PfüB wurde der Bank (Drittschuldnerin) am 3. August zugestellt und heute trudelt bei mir die Drittschuldnererklärung von der Bank ein, in der steht, dass die Bank die Forderung als nicht berechtigt ansieht, weil die Schuldnerin vor Beginn der ZV verstorben ist....! Da wird doch der Hund in der Pfanne verrückt.

Das Problem ist, das die Dame keine Familie hatte und ich nicht weiß, wer der oder die Erben sind. Unser Mandant weiß es auch nicht. Die titulierte Forderung entstammt einer Geschäftsbeziehung.

Jemand eine Idee, gegen wen der Gläubiger, also unser Mandant, einen Auskunftsanspruch haben könnte, wer der Erbe ist / die Erben sind? :wirr

Muss ich dann die ganze ZV nochmal durchführen oder kann ich den Titel (VB) dann auf den/die Erben "umschreiben" lassen, sobald ich weiß, wer das ist? :ka

:thx und lG,
Sine
samsara
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#2

12.08.2022, 07:42

Du solltest als erstes das zuständige Nachlassgericht anschreiben und nachfragen, wer Erbe geworden ist. Kopie des Titels wg. des berechtigten Interesses beifügen.
Sine04
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#3

12.08.2022, 10:06

Ok, danke, das werde ich machen.

Wie läuft dann die Umschreibung des VB ab? Da die Schuldnerin VOR Beginn der ZV verstorben ist, gilt der PfÜB leider nicht "automatisch" gegen die Erben.
Sine04
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#4

12.08.2022, 10:09

... und wird für die Umschreibung des Titels eine RA-Gebühr fällig? Wenn ja, welche?
Pitt
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#5

12.08.2022, 12:04

Das ist als vorbereitende Maßnahmen mit der 0,3 Verfahrensgebühr für die neue ZV-Maßnahme nach Klauselerteilung gegen die Erben abgegolten.
Die Rechtsnachfolgeklausel ist bei dem Gericht zu beantragen, dass den ursprünglichen Titel erlassen hat.
Sine04
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#6

12.08.2022, 14:27

Ok, tausend Dank!
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#7

12.08.2022, 19:33

Hallo, ich nochmal....

muss ich dann eine Rechtsnachfolgeklausel für den VB beantragen und einen ganz neuen PfÜB gegen den/die Erben beantragen?
Oder kann ich direkt den PfÜB "umschreiben" lassen auf der Basis des bisherigen VB?
Und wie finde ich dann heraus, wo der Erbe bzw. die Erbengemeinschaft ihr Konto hat, wenn ich dessen/deren Konto pfänden will?

Sorry für die vielen Fragen, bin total neu auf dem Gebiet und habe keine Hilfe ...
Pitt
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#8

13.08.2022, 17:31

Du brauchst für den VB die Rechtsnachfolgeklausel. Du kannst nicht den PfÜB umschreiben lassen. Zunächst muss die Auskunft des Nachlassgerichts abgewartet werden, ob überhaupt ein Erbe vorhanden ist. Sollte kein Erbe vorhanden sein bzw. alle potenziellen Erben ausgeschlagen haben, erbt der Fiskus und spätestens dann wäre die ZV beendet. Falls es Erben gibt, bekommt Du die Info zur Kontoverbindung über die Abnahme der Vermögensauskunft bzw. durch Einholung der Drittauskunft beim Bundeszentralamt für Steuern.
Sine04
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#9

19.08.2022, 12:53

Tausend Dank Pitt !!
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