Ergänzungsbeschluss zu PfÜB

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
schachterlteufel
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 880
Registriert: 27.11.2008, 11:34
Beruf: Rechtsanwältin
Software: RA-Micro

#1

11.07.2022, 14:10

Hallo ans Forum,

aktuell bearbeite ich einen Fall, in dem es einen PfÜB und einen diesen ergänzenden Ergänzungsbeschluss gibt.

Dabei ist die Frage aufgekommen, ob ich auch für den Ergänzungsbeschluss die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung beantragen kann/muss...

Ich meine ja, meine Kollegin ist der Meinung, dass der Ergänzungsbeschluss kein Vollstreckungstitel ist, sodass eine vollstreckbare Ausfertigung nicht erteilt/beantragt werden kann.

Hoffentlich können uns die Vollstreckungsprofis unter euch hier helfen!

Herzlichen Dank schon mal vorab!!!

Schachterlteufel
samsara
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8219
Registriert: 13.06.2012, 18:54
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText

#2

12.07.2022, 13:27

Deine Kollegin hat recht. Der Ergänzungsbeschluss ist ebenso wenig ein Titel, wie der Pfüb.
schachterlteufel
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 880
Registriert: 27.11.2008, 11:34
Beruf: Rechtsanwältin
Software: RA-Micro

#3

12.07.2022, 14:24

Danke!
Antworten