Hallo ans Forum,
aktuell bearbeite ich einen Fall, in dem es einen PfÜB und einen diesen ergänzenden Ergänzungsbeschluss gibt.
Dabei ist die Frage aufgekommen, ob ich auch für den Ergänzungsbeschluss die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung beantragen kann/muss...
Ich meine ja, meine Kollegin ist der Meinung, dass der Ergänzungsbeschluss kein Vollstreckungstitel ist, sodass eine vollstreckbare Ausfertigung nicht erteilt/beantragt werden kann.
Hoffentlich können uns die Vollstreckungsprofis unter euch hier helfen!
Herzlichen Dank schon mal vorab!!!
Schachterlteufel
Ergänzungsbeschluss zu PfÜB
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Danke!