ich hoffe, ich kann mich einigermaßen verständlich ausdrücken und jemand kann mir helfen - außerdem hoffe ich, dass ich hier überhaupt im richtigen Themenbereich bin oder ob es zu Gebühren oder RA-Micro gehört.
Also: ich, die ich sonst quasi gar nichts mit ZV zu tun habe, soll in einer Sache ein Vorläufiges Zahlungsverbot und einen ZV-Auftrag machen. Peinlicherweise habe ich sowas vor zwei Jahren schon einmal gemacht und werd jetzt aus meinen eigenen Notizen dazu nicht mehr schlau
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Nun habe ich ein Vorläufiges Zahlungsverbot in RA-Micro gemacht und das Programm erstellt auch automatisch eine RA-Rechnung für die Zwangsvollstreckung. Diese Rechnung habe ich aber letztes Mal nicht gemacht (ich weiss nicht mehr warum) bzw. habe sie storniert. Ich wollte es aber eben so machen, wie vorgegeben und habe mit Rechnung erstellt (Chef sagte auch, am besten so, wie RA-Micro es vorschlägt).
Dann wollte ich schon einen Entwurf für den ZV-Auftrag erstellen und es ploppt eine "Warnung" auf, dass schon einmal ZV-Gebühren ins Forderungskonto gebucht wurden und ob ich jetzt nochmal welche buchen möchte.
In der Akte, in der ich das vor zwei Jahren gemacht habe, sehe ich, dass im ZV-Auftrag die Gebühren berechnet wurden. Weil die Angelegenheit erledigt ist, dachte ich irgendwie, das war wohl so richtig.
Kann mir jemand sagen, was hier falsch ist, bzw. was ich zu tun habe?
Vielen Dank!
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)