Ich habe die Anlagen nie kopiert. Immer alle im Original beigefügt.paralegal6 hat geschrieben: ↑04.05.2022, 12:43Ob du die Anlagen kopierst oder scannst macht doch zeitlich nicht so viel Unterschied?
ZV-Aufträge und beA
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Und keine Kopien für die Akte gefertigt?!MelanieHRA hat geschrieben: ↑06.05.2022, 10:53Ich habe die Anlagen nie kopiert. Immer alle im Original beigefügt.paralegal6 hat geschrieben: ↑04.05.2022, 12:43Ob du die Anlagen kopierst oder scannst macht doch zeitlich nicht so viel Unterschied?

Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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Um mal kurz auf meinen verschwundenen Titel zurück zu kommen... Er ist dann, nachdem die Zweitausfertigung beantragt und die Gerichtskosten schon bezahlt waren, wundersamerweise bei Gericht aufgetaucht, ohne Eingangsstempel auf dem Titel oder Begleitschreiben....
Hat derzeit noch jemand das Gefühl, dass überall nur noch Fehler gemacht werden? Ich hätte zig Beispiele, was für ein Sch*** bei uns eingeht, und wir dann Mehrarbeit haben um die von anderer Stelle verbockten Sachen auszubügeln....
Lg
Cry

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Uns nervt im Moment einfach nur, daß die Gerichte die EB ständig noch mal anfordern, obwohl wir die per beA zurücksenden.
Satzzeichen sind keine Rudeltiere! (Autor: unbekannt)
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)

An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Versteh auch nicht wo das Problem ist, die Datei einfach in der benötigten Anzahl auszudruckenparalegal6 hat geschrieben: ↑13.05.2022, 11:07Blöde Frage: bei PfÜB und ZV Anträgen per beA will unser AG alles in mehrfacher Ausfertigung, schickt ihr die gleiche Datei dann einfach nehrfach? Der bei der Geschäftsstelle bräuchte die Datei doch einfach nur öfter ausdrucken, das passiert aber nicht
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Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
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Ich hab irgendwo gelesen, daß die einmalige ÜBersendung vollkommen ausreicht und es die Aufgabe der Gerichte ist, die nötigen Abschriften zu erstellen.
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Anders macht es auch keinen Sinn, wenn die Pflicht zur Übersendung per beA besteht. Dann fallen die Kosten für den Druck nun mal bei Gericht an, ob die jetzt die gleiche Datei 10 x ausdrucken oder die Datei 10x geschickt bekommen und ausdrucken.
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Ich weiß nicht, ob die Fehlerquote bei den Gerichten gestiegen ist.
Mich nerven nur diese vollkommen bescheuerten Monierungen ab.
Hier ein Beispiel:
"Bitte legen Sie den Titel im Original vor. Ihrem Auftrag vom ... war lediglich eine Kopie beigefügt."
Manche Gerichtsvollzieher zitieren die halbe ZPO bei der Titelanforderung. Das nervt. Die sollten wissen, dass das mit dem Titel wohl erstmal nicht anders geht. Da reicht doch ein: Bitte Titel nachsenden - oder nicht?
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Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück 

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@icerose - Das kann ich nur bestätigen, bei einigen Gerichten läuft es deutlich schlechter als vor der beA-Umstellung. Ich habe jetzt mal bei einem PfÜB-Antrag keine Titelkopie beigefügt, sondern in einer gesonderten Nachricht geschrieben, dass der Originaltitel nach Bekanntgabe des dortigen Az. nachgereicht wird und dann auch die GK bezahlt werden. Mal schauen, wie es läuft. Ich verzweifle hier zunehmend bei einigen Gerichten, wo die interne Verteilung Tage dauert. Hatte letzte Woche einen Fall, wo Unterlagen zum Insolvenzantrag beim Handelsregister (!) gelandet sind, das sich dann hier meldete. Auf die Bitte, die Unterlagen per E-Mail an die Insolvenzabteilung zu schicken, hieß es nur, das ginge nicht. Man wolle dort mal anrufen.