Halli Hallo,
ich habe ein ganz gravierendes Problem....ca. 5 Jahre musste ich keine Zwangsvollstreckungen machen und nun bin ich wieder drin und darf meinen ersten PfÜB gegeben einen Schuldner machen, der abgetaucht ist. Es ist kein genauer Wohnort bekannt jedoch haben wir die Kontoverbindung, sodass ich einen Kontopfändung anstrebe....
Meine Frage ist jetzt...an welches AG wende ich mich?
Vielen Dank vorab für eure Hilfe
Antrag PfüB, aber Aufenthalt Schuldner unklar...Kontodaten bekannt
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Ich würde es über §§ 828 II, 23 ZPO mit dem Ort des Vermögens probieren.
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§23 ZPO ist nur einschlägig, wenn man positiv feststellen kann, dass der Schuldner keinen Wohnsitz im Inland hat. Ein unbekannter Wohnsitz sorgt nicht für eine Anwendbarkeit des §§ 23 ZPO i.V.m. 828 II ZPO.Feldhamster hat geschrieben: ↑14.04.2022, 21:56Ich würde es über §§ 828 II, 23 ZPO mit dem Ort des Vermögens probieren.
Zuständig ist das VollstrG am letztbekannten Wohnsitz des Schuldners. Zum Nachweis der Zuständigkeit wäre eine aktuelle EMA ausreichend, die nachweist, dass der Aufenthalt des Schuldners unbekannt ist.
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16 ZPO
S. Geiselmann
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Ich nehm in solchen Fällen einfach die letzte bekannte Anschrift des Schuldners. Ist doch egal, wenn an den nicht zugestellt werden kann; das Konto ist dann auf jeden Fall dicht.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.