Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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SarahMaria
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#1
05.04.2022, 15:40
Hallo, ich habe noch nie in der Zwangsvollstreckung abgerechnet und bräuchte hierzu kurz eure Hilfe.
Die Angelegenheit stellt sich wie folgt dar:
Unsere Mandantin hat uns mit der einfachen Zwangsvollstreckung beauftragt. Es wurde sodann der ZV Auftrag an den Gerichtsvollzieher gestellt verbunden mit der Abnahme zur Vermögensauskunft. Sodann wurde daraufhin ein Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses gestellt. Unsere Mandantin möchte nun in dieser Angelegenheit nicht weiter machen und nun soll ich ihr gegenüber die Akte bzgl. der ZV abrechnen. Ich stehe etwas auf dem Schlauch da ich leider nicht weiß, wie die korrekte Abrechnung hierzu aussieht.
Für eure Hilfe bedanke ich mich schon mal im Voraus.
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
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Aelizia
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#2
05.04.2022, 16:33
War der Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung UND anschließender Abnahme der Vermögensauskunft beauftragt?
Oder war das ein reiner Auftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft?
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SarahMaria
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#3
06.04.2022, 11:53
Der Gerichtsvollzieher war mit der Zwangsvollstreckung und anschließender Abnahme der Vermögensauskunft beauftragt.
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Tigerle
- ...ist hier unabkömmlich !
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#4
06.04.2022, 12:12
Du bekommst:
0,3 Gebühr für ZV-Auftrag zzgl. Auslagen MwSt. + GVZ-Kosten
0,3 Gebühr für Abnahme Vermögensauskunft zzgl. Auslagen MwSt. + GVZ-Kosten + GK-Kosten
0,3 Gebühr für PfÜb zzg. Auslagen MwSt. + GVZ-Kosten + GK Kosten
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SarahMaria
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