Hallo!
Habe das schon so lange nicht mehr gemacht. Ist es noch möglich, den Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft nur aus einem Teil der Forderung zu machen um Gebühren zu sparen? Z.B. Forderung = 3.000 EUR aber nur 500,00 EUR als Wert nehmen? Das müsste ja dann in der Forderungsaufstellung als Teilforderung angekreuzt werden und entsprechend Zinsen berechnet?
Wenn ja, muss der verringerte Wert später auch bei einem eventuellen Antrag auf Erlass eines Haftbefehls genommen werden?
Antrag auf Abnahme Vermögensauskunft aus Teilforderung
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
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Selbstverständlich kann Du nur aus einem Teil der Forderung die Zwangsvollstreckung betreiben. Für den Haftbefehl entstehen keine gesonderten Gebühren.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.