Habe einen Zahlungsunwilligen, ist erwebslos, aber die Ehefrau verdient 6.000 €/Monat brutto, 1 Kind.
Wie viel wäre da als Taschengeld in etwa pfändbar?
Geht das über das Pfüb-Formular?
Taschengeldpfändung wie umsetzen?
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Es gab mal in IWW Vollstreckung effektiv mehrere Informationen dazu, ab es leider nur gerade nicht zur Hand.
Du musst Anspruch G auswählen und dort eintragen:
auf Zahlung eines monatlichen Taschengeldes als Teil des Unterhaltsanspruchs, einschließlich der künftig fällig werdenden Beträge gemäß § 850c ZPO in Höhe von 7/10 des als Taschengeld geschuldeten Betrages.
Ich meine mich zu erinnern, dass auch ein Hinweis auf Seite 8 oder 9 dazu muss, dass die bisherige Zwangsvollstreckung erfolglos, auch die Vermögensauskunft kein pfändbares Vermögen ausweist und, dass die Pfändung nicht unbillig ist. Ggfs. auch einen Hinweis auf BGH 19.3.04, IXa ZB 57/03 einfügen.
Du musst Anspruch G auswählen und dort eintragen:
auf Zahlung eines monatlichen Taschengeldes als Teil des Unterhaltsanspruchs, einschließlich der künftig fällig werdenden Beträge gemäß § 850c ZPO in Höhe von 7/10 des als Taschengeld geschuldeten Betrages.
Ich meine mich zu erinnern, dass auch ein Hinweis auf Seite 8 oder 9 dazu muss, dass die bisherige Zwangsvollstreckung erfolglos, auch die Vermögensauskunft kein pfändbares Vermögen ausweist und, dass die Pfändung nicht unbillig ist. Ggfs. auch einen Hinweis auf BGH 19.3.04, IXa ZB 57/03 einfügen.
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Reicht es, wenn ich das behaupte (und dies auch nicht gelogen ist) oder muss ich das eher durch Vorlage entsprechender Unterlagen glaubhaft machen?Tigerle hat geschrieben: ↑21.02.2022, 08:57Ich meine mich zu erinnern, dass auch ein Hinweis auf Seite 8 oder 9 dazu muss, dass die bisherige Zwangsvollstreckung erfolglos, auch die Vermögensauskunft kein pfändbares Vermögen ausweist und, dass die Pfändung nicht unbillig ist. Ggfs. auch einen Hinweis auf BGH 19.3.04, IXa ZB 57/03 einfügen.
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Hat der Schuldner in der VA angegeben, dass die Ehefrau soviel verdient? dann könnte man dies ggfs. als Nachweis nutzen.
Ich habe noch keinen entsprechenden Antrag gestellt und weiß daher nicht, was die Gerichte fordern, ich würde einfach mal beim zuständigen telefonisch Gericht nachfragen.
Ich habe noch keinen entsprechenden Antrag gestellt und weiß daher nicht, was die Gerichte fordern, ich würde einfach mal beim zuständigen telefonisch Gericht nachfragen.
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Tigerle meint sicherlich das hier: https://www.iww.de/ve/vollstreckungspra ... et-f103087 (kostenpflichtiges Abo wird benötigt, Probe-Abo reicht aber auch)
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Danke, Eidesstattliche Versicherung hatte ich nach Rücksprache mit dem Chef beigefügt.
Bringt hier leider nichts, weil eingehende Fälle nach Eingang zugewiesen werden und das damit in einem so unklaren Fall wie hier sowieso bei einem anderen Rechtspfleger landen wird...