Vollstreckung Herausgabe und Schadensersatz

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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mucl
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#1

07.02.2022, 14:29

Hallo,
kann mir hier jemand weiterhelfen? Wir haben einen Titel vorliegen, mit welchem die Herausgabe von wertvollen Münzen nur binnen 14 Tagen nach Rechtskraft zu erfolgen hat. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist hat der Beklagte Schadensersatz (die genaue Schadensersatzhöhe ist beziffert) zu leisten. Die Herausgabefrist ist abgelaufen, Verzug somit eingetreten und wir können theoretisch den Schadensersatzbetrag vollstrecken. Aber wie läuft das in der Praxis? Wir möchten eine Kontopfändung machen. Muss ist denn hier beim PFÜB etwas besonderes beachten, also z.B. einen Nachweis erbringen, dass der Schuldner die Münzen nicht herausgegeben hat und somit in Verzug ist (also wie bei der Zug-um-Zug-Vollstreckung, was aber hier ja gerade nicht der Fall ist)? Und wenn ja, wie?
Ich habe schon sämtliche mir vorliegende Literatur durchgewälzt, habe aber leider nichts dazu finden können. Kann mir hier jemand helfen???? Danke schon mal im Voraus!
Liebe Grüße
Michaela
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Anahid
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#2

07.02.2022, 15:16

Bevor Dir jemand antworten darf, musst Du bitte zunächst Dein Profil um Deinen Beruf ergänzen (s. Forenregeln). Ist bestimmt bei der Umstellung des Forums verloren gegangen. ;-)
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mucl
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#3

07.02.2022, 15:29

Danke für den Hinweis, ich habe mein Profil entsprechend ergänzt ;)
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#4

07.02.2022, 16:19

Ich denke nicht, dass Du nachweisen musst, dass der Schuldner die Münzen nicht abgegeben hat (wie sollst Du auch einen solchen Beweis erbringen?). Die Tatsache, dass Du vollstreckst, sollte ja quasi eine Art Versicherung sein, dass eben die Forderung offen steht. Bei einem Zahlungstitel muss ich ja auch nicht nachweisen, dass der Schuldner bislang nicht gezahlt hat, sondern die Tatsache, dass ich vollstrecke, impliziert ja quasi diesen Nachweis.
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#5

07.02.2022, 17:05

Vielen Dank :thx Ich sehe das ja eigentlich auch so, aber mein Chef ist sich da nicht so sicher. Meine bisherigen Versuche, einen Rechtspfleger beim AG München zu erreichen, um nachzufragen, sind leider bislang gescheitert :sad:
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