Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich habe folgendes Problem:
Wir vertreten eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Für die haben wir Hausgeld gegen ein Eigentümerehepaar tituliert. Ich habe Zwangssicherungshypothek eintragen lassen.
Jetzt kam es zur Zwangsversteigerung der Wohnung. Der Verwalter der WEG hatte das dem Chef so beiläufig am Telefon mitgeteilt. Ich sollte dann einen Pfüb beantragen gegen die Ersteigerer auf Auszahlung des Erlösüberschuss. Das habe ich gemacht. Jetzt bekomme ich vom Vollstreckungsgericht ein Schreiben, dass um Überprüfung des Drittschuldners und des zu pfändenden Anspruchs gebeten wird. Sollte ich beabsichtigen, die Rückgewähransprüche des Schuldners zu pfänden, wäre die Formulierung eine andere. Ich bin jetzt total verwirrt. Um so mehr ich lese, um so weniger weiß ich was ich machen soll.
In der Zwischenzeit hat der Verteilungstermin stattgefunden. Danach bekommt die WEG die mit Sicherungshypothek eingetragene Forderung ausbezahlt. Es sind aber noch weitere Vollstreckungskosten angefallen. Im Protokoll steht, dass ein Übererlös den bisherigen Eigentümern zusteht und dieser Betrag hinterlegt ist.
Wie komme ich jetzt an diesen Übererlös dran. Müsste mein PFÜB dann gegen die eigentlichen Schuldner als Drittschuldner lauten oder ist Drittschuldnerin die Hinterlegungsstelle? Ich habe überhaupt keine Ahnung.
Vielleicht könnt Ihr mir Licht ins Dunkel bringen.
Verzweifelte Grüße
Pfändung von Übererlös
- Anahid
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Wenn der Betrag zugunsten der Schuldner bereits hinterlegt ist, dann musst Du die Auszahlung bei der Hinterlegungsstelle pfänden. Ich würde auch überlegen, ob hier nicht vielleicht ein VZV vorgeschaltet werden sollte; nicht, dass bis zur Zustellung des PfÜB der Betrag an den Schuldner ausgezahlt wird.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.