ZVA ohne KFB?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Balticbird
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 22
Registriert: 19.01.2022, 16:40
Beruf: Angestellter ZV

#1

20.01.2022, 22:14

Hallo,

ich habe hier eine vollstreckbare Ausfertigung eines Urteils in dem eine Forderung und eine unerlaubte Handlung tituliert sind. Außerdem hat natürlich der Beklagte die Kosten zu tragen. Ich würde nun gern den ZVA auf die Reise schicken, aber aus unerfindlichen Gründen kommt der KFB nicht rüber. Kann ich eigentlich den GV beauftragen, nur mit Urteil und der Kostenrechnung über die seinerzeit im voraus entrichteten Gerichtskosten, weil die doch auch im Urteil Erwähnung finden? Oder braucht der GV immer auch die vollstreckbare Ausfertigung zum Titel um tätig werden zu dürfen?
Vielen Dank für Euren Input.
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12223
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#2

21.01.2022, 07:37

Wie sind die Grundvoraussetzungen für die ZV?
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Balticbird
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 22
Registriert: 19.01.2022, 16:40
Beruf: Angestellter ZV

#3

21.01.2022, 10:34

Soenny hat geschrieben:
21.01.2022, 07:37
Wie sind die Grundvoraussetzungen für die ZV?
Danke.
Antworten