![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)
Ich mache mal ein Thema auf für alle, die grad auf dem Schlauch stehen oder einfach praktisch nicht weiterkommen.
Seit 1.1.22 besteht die Pflicht, alle Aufträge elektronisch einzureichen.
Ich habe urlaubsbedingt jetzt eine Stapel hier liegen und somit die erste Frage
![Lachen :lol:](./images/smilies/icon_lol.gif)
Titel ist ein Urteil über 3.000 €.
1. Sende ich den Antrag mit Scan des Urteils an das AG welches für die ZV zuständig ist?
2. Weiß jemand, ob man auch wie früher Anträge direkt an einen GVZ senden kann (haben die überhaupt schon beA?)?
3. Wenn 1. richtig ist, schicke ich das Urteil im Original direkt mit der Post hinter an das AG oder warte ich, bis der GVZ das anfordert?
Ich bin sicher, daß es noch ganz viele andere Fragen dazu geben wird
![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)