"Nachschieben" von Kosten (bei einem Pfüb)
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
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Nein, das wurde oben schon erläutert. Es gilt nur, wenn es Kosten derselben Maßnahme sind. Frühere Kosten sind nur mit umfaßt, wenn sie bei Erlass im Beschluss enthalten sind.
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- Kennt alle Akten auswendig
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Adora Belle vielen Dank. Dann hatten wir bis jetzt wohl immer einfach nur Glück. Also immer warten bis wirklich alle Gerichtsvollzieher abgerechnet haben.