Moin moin,
wir haben für unsere Mandantin aus einen Unterhaltstitel eine Zwangssicherungshypothek im Grundbuch des Grundstückes des Schuldners eintragen lassen. Die Eintragung ist im Juli erfolgt. Ende Juli erhielten wir einen Beschluss vom 30. Juni mit einem Termin zur Versteigerung. Da wir das Recht erst nach Versteigerungsvermerk eingetragen worden ist, müssen wir dieses nun anmelden. Ich habe dies bisher noch nie gemacht und habe auch im Netz nichts gefunden. Könnt ihr mir helfen?
Grüße Uli
Recht vor Versteigerung anmelden
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Hiermit wird die zwischenzeitlich eingetragen Zwangssicherungshypothek Abt. III Nr. ... über ... € (evtl. nebst Zinsen seit Eintragung) angemeldet.
S. Geiselmann
S. Geiselmann