Nachbesserung oder erneute Vermögensauskunft bei Änderung des Familienstandes?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Monia
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#1

11.08.2021, 10:21

Hallo zusammen,

unser Schuldner hatte im Oktober 2020 die Vermögensauskunft abgegeben, diese haben wir auf unseren ZV-Auftrag im Juli hin erhalten. Dort gab er an, eine Verlobte zu haben. Zwischenzeitlich hat er laut Mandantin (Tochter des Schuldners, es geht um Unterhalt) seine Verlobte geheiratet. Er fährt deren Auto, hat selbst keine Einkünfte außer ALG II, macht der Ehefrau den Haushalt etc.

Er hat erhebliche Unterhaltsrückstände und wir wollten nun versuchen, den Taschengeldanspruch zu pfänden. Dazu brauchen wir ja aber nun die Höhe des Einkommens der Ehefrau bzw. deren vollen Namen und Anschrift (dies weiß die Mandantin nicht).

Kann ich hier eine Nachbesserung verlangen? Wobei ich gelesen habe, dass eine Nachbesserung nur Informationen zum Zeitpunkt der Abgabe der Vermögensauskunft betreffen kann (stimmt dies?)

Ist die Änderung des Familienstandes ein Grund für eine erneute Vermögensauskunft?

Danke bereits im Voraus und herzliche Grüße
Moni
Pitt
...ist hier unabkömmlich !
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#2

11.08.2021, 10:33

Du hast recht, es kommt keine Nachbesserung, sondern nur eine erneute Abnahme der Vermögensauskunft wg. möglicher Änderung der Vermögensverhältnisse in Betracht (siehe Beschluss des LG Karlsruhe vom 13.06.2019, 3 T 126/18).
Monia
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#3

11.08.2021, 11:53

Ganz herzlichen Dank! :-)
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