Hallo,
ich habe hier einen eigentlich überschaubaren Fall, der aber bei der TItelerstellung komplett aus dem Ruder gelaufen ist.
u.A. hatten wir nur eine beglaubigte Abschrift eines (Teil-)Versäumnisurteils bekommen. Der Name des Beklagten enthielt einen Tippfehler. Daraufhin baten wir um Rubrumsberichtigung und Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung. Erhalten haben wir jetzt die Ausfertigung eines § 319 ZPO Beschlusses, der das Teil-VU korrigiert und mit einer Vollstreckungsklausel versehen ist.
Ist das richtig? Kann ich jetzt mit der Klausel auf dem § 319 ZPO Beschluss und der beglaubigten Abschrift des Teil-VU aus dem Teil-VU vollstrecken?!
Rubrumberichtigungsbeschluss als vollstreckbare Ausfertigung?
- jojo
- ...ist hier unabkömmlich !
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Nein, der 319 muss mit der vollstreckbaren Ausfertigung des Teil-VUs verbunden werden.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
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