ZV vorläufig eingestellt wg. Pfändungsschutzantrag

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Mileena
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#1

27.07.2021, 14:14

Halli hallo :wink1 ,
ich habe hier in einer Sache (es ist immer wieder diese eine Sache!) einen Beschluss vom Amtsgericht bekommen, wonach es heißt:
wird die Zwangsvollstreckung aus dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ... bis zur Entscheidung über den Pfändungsschutzantrag des Schuldners ... betreffend das Konto ... einstweilen ohne Sicherheitsleistung eingestellt mit der Maßgabe, dass die Drittschuldner zu 1) die gepfändeten Gelder - soweit die Beträge den bisherigen Freibetrag nach § 850k ZPO übersteigen - weder an den Gläubiger noch an den Schuldner auszahlt...

Gründe: Der Schuldner hat mit dem o. g. Antrag die Aufhebung der Pfändung des o. g. Kontos i. H. des pfändbaren Betrages im Sinne des § 850k ZPO beantragt.
Was hat das nun langfristig für unsere Forderung zu bedeuten? Der Schuldner ist bereits über einen außergerichtlichen Einigungsversuch auf Basis eines Schuldenbereinigungsplans an uns herangetreten. Wir haben diesem zugestimmt, aber noch keine genaue Aufstellung etc. bekommen. Den PfüB haben wir dennoch aufrecht erhalten.

Danke für die Hilfe =)
:katze2
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#2

27.07.2021, 17:30

Das bedeutet für eure Forderung erst einmal gar nichts. Da die Bank die übersteigenden Beträge auch nicht an euren Schuldner auszahlen darf, verliert ihr eure Sicherheit nicht. Bis das Gericht über den Antrag entscheiden hat, erhaltet ihr aber auch kein Geld, musst also die Entscheidung abwarten.
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung
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Mileena
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#3

28.07.2021, 10:45

danke für die schnelle Antwort.

Wenn über den Antrag entschieden wurde, könnte das dann heißen, dass der PfüB erfolglos sein wird?
:katze2
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#4

28.07.2021, 19:07

Kommt drauf an, wahrscheinlich wird der Schuldner einen pfändungsfreien Betrag auf dem Konto erhalten. Wenn das Guthaben permanent unter dem Betrag ist, könnte euer PfÜB erfolglos sein. Aber trotzdem wird der PfÜB deswegen nicht aufgehoben
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