Hallo ihr Lieben,
ich frage in privater Sache. Ich habe selbst die Ausbildung zur ReNo abgeschlossen, aber seit der Berufsschule leider nichts mehr im Zwangsvollstreckungsbereich gemacht.
Ich habe ein Versäumnisurteil gegen meine Untermieterin erwirken können, in welchem die Räumung und die fehlenden Zahlungen ausgeurteilt worden sind. Mir ist wichtig, dass diese Frau sobald wie möglich aus der Wohnung entfernt wird. Ich möchte aber vorher eig. auch einmal pfänden bzgl. der offenen Zahlungsforderungen. Gibt es da einen "Kombi-Auftrag"? Ich kenne nur noch von damals das Formular "Vollstreckungsauftrag", kann mich allerdings nicht erinnern, dass dort auch die Räumung einer Wohnung angegeben werden kann. Leider habe ich keine Kenntnis des Arbeitgebers der Untermieterin, ich habe aber ihre Bankverbindung (ich vermute aber, dass sie ein P-Konto besitzt (das hatte sie mal erwähnt)). Ein Pfüb würde daher wohl keinen Sinn machen..?
Ich habe so viele Ideen, schmeiße aber womöglich alles durcheinander.. Mag mir jemand helfen?
Liebe Grüße
Jana
Zwangsvollstreckung: Räumung Mietwohnung und Geldforderungen
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14438
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Es darf Dir hier niemand helfen, weil Du in privater Angelegenheit fragst. Die Antwort wäre unerlaubte Rechtsberatung. Jedenfalls von den meisten. Bitte wende Dich an einen Anwalt, oder eine andere rechtsberatende Stelle.