Hallo ,
ich brauche eure Hilfe bei der Kassenpfändung. Gibt es einen Unterschied, ob der Schuldner nur Mieter oder Inhaber des Restaurants ist? Muss bei einem Mieter das Zugangsrecht zu dem Restaurant gepfändet werden, bevor ich die Kassenpfändung durchführe? Ich bin der Meinung, dass das keine Rolls spielt, aber meine Vorgesetzte ist da anderer Meinung.
Die Kassenpfändung beantrage ich beim Vollstreckungsgericht am Sitz des Restaurants oder am Wohnsitz des Schuldners?
Ich bin für jede Hilfe dankbar !
Kassenpfändung Restaurant
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Für die Kassenpfändung brauchst du überhaupt kein Vollstreckungsgericht, zuständiges Vollstreckungsorgan ist der Gerichtsvollzieher, 808 ZPO. Da nimmst du den, in dessen Bezirk das Restaurant fällt, wobei du auch einfach an die Verteilerstelle adressieren kannst
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung
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Der Schuldner muss Betreiber des Restaurants sein. Ob ihm das Haus gehört oder nur gemietet ist, kann mE keine Rolle spielen. Wir schicken öfter mal den GV zur Sachpfändung in gemietete Wohnungen und da gab es nie Probleme mit dem Zugangsrecht. Vielleicht weiß aber jemand anderes noch näheres
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