Pfändung Anspruch B - Rente

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Kaltforelle
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#1

01.07.2021, 14:40

Hallo,

in einem PfüB-Antrag habe ich unter B ausgeführt:
Art der Sozialleistung: Altersruhegeld/Rente
Konto-/Versicherungsnummer habe ich angegeben.

Gleichzeitig habe ich noch Anspruch G angekreuzt und ausgeführt: "auf Altersruhegeld/Rente aufgrund der bestehenden Rentenanwartschaft".

Nun schreibt mich das Gericht an:
Die Bezeichnung der zu pfändenden Forderung muss dem vollstreckungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz entsprechen. Die Forderung ist also so konkret zu bezeichnen, dass sie von anderen Forderungen klar unterschieden werden kann.
Machen Sie daher bitte genauere Angaben zu Anspruch B.

Was soll ich denn noch ausführen? Zumal der Platz unter B ja nicht mehr ausreichend ist und ich somit auf "G" ausweichen muss.
Wie bezeichnet ihr eine Rentenpfändung?

Danke und Grüße
Kaltforelle
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paralegal6
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#2

03.07.2021, 13:41

Bekommt der Schuldner denn schon Rente oder pfändet ihr die Anwartschaft?
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Kaltforelle
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#3

05.07.2021, 09:52

Hallo,
der Schuldner ist Geburtsjahr 1957 und hat bereits vor zwei Jahren von Rente gesprochen.
Er lebt in Spanien - deshalb liegt keine Vermögensauskunft vor.
Wie ich im PfüB-Antrag ausgeführt habe: Rente / Altersruhegeld und nicht die Anwartschaft - das könnte das Gericht ja bei Erlass des Pfübs auch gar nicht wissen, ob Rente gezahlt wird oder nicht.
Viele Grüße
Kaltforelle
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#4

05.07.2021, 10:09

Für mich gelöst:
Ich konnte die Rechtspflegerin erreichen.
Sie möchte die genaue Bezeichnung der Rente, d.h. ich habe die Begriffe "Rente" gegen "Altersrente" ausgetauscht.
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