Hi,
ich bin gerade dabei einen PfüB und ein Zahlungsverbot vorzubereiten. Schuldnerin ist eine GmbH, wir wollen das Gesellschaftskonto pfänden, von dem wir die Bankverbindung kennen.
Jetzt ist mir in letzter Sekunde aufgefallen, dass wir offenbar beim Erlangen des Titels schon mehrfach versucht haben der GmbH zuzustellen und schließlich an die Privatadresse des alleinigen Geschäftsführers zugestellt haben, weil es an der Firmenanschrift wohl nichtmal einen Briefkasten gab.
Ich überlege daher jetzt, ob ich diesmal von Anfang an an den Geschäftsführer zustellen lassen soll und ob ich diesen Weg für das Zahlungsverbot und den PfüB oder nur für das Zahlungsverbot gehen soll, da beim PfÜB die Zustellung an den Schuldner ja keine Wirksamkeitsvoraussetzung ist.
Was meint Ihr?
PfüB und Zahlungsverbot - Zustellung an Schuldner problematisch
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Falls ich auch den PfÜB an den GF zustellen lassen soll: Wie würdet ihr das im PfÜB kenntlich machen? Schuldner ist ja weiterhin die GmbH? Reicht es aus wenn ich ein Anschreiben an das sericht verfasse, in dem ich um Zustellung an den GF bitte?
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Frei nach dem Motto "Versuch macht Kluch":
Ich habe auf der 2. Seite des PfÜB-Antrages bei "vertreten durch" den Geschäftsführer genannt. Außerdem rege ich im Schreiben an das Gericht die persönliche Zustellung an den Geschäftsführer der Schuldnerin an.
Das vorläufige Zahlungsverbot lasse ich direkt vom für den Zustellungsbezirk zuständigen GV an den Geschäftsführer der Schuldnerin und eine Filiale der Drittschuldnerin zustellen.
Ich habe auf der 2. Seite des PfÜB-Antrages bei "vertreten durch" den Geschäftsführer genannt. Außerdem rege ich im Schreiben an das Gericht die persönliche Zustellung an den Geschäftsführer der Schuldnerin an.
Das vorläufige Zahlungsverbot lasse ich direkt vom für den Zustellungsbezirk zuständigen GV an den Geschäftsführer der Schuldnerin und eine Filiale der Drittschuldnerin zustellen.