Hallo zusammen
ich war jetzt so lange aus der ganzen Zwangsvollstreckungsthematik draußen, dass ich eure Hilfe brauche:
Schuldner, verheiratet, zwei Kinder - lt. Vermögensverzeichnis verdient er 1.200,00 € netto und seine Ehefrau 3.000,00 € netto. Sie haben ein Grundstück und eine Lebensversicherung ist vorhanden.
Auf das Grundstück kann man ja eine Sicherungshypothek eintragen lassen?
Die Lebensversicherung wäre pfändbar, wenn kein Begünstigter eingetragen ist?
Und was ist mit dem Einkommen? Eigentlich ist das Einkommen der Ehefrau ja nicht pfändbar aber sie verdient eigentlich so viel, dass sie ihre Kinder und den Ehemann verhalten kann. Kann man da etwas machen?
Vielen Dank schon mal im Voraus und liebe Grüße
Pfändungsmöglichkeiten?
- scully
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Es wären vielleicht noch Infos zur Forderung sinnvoll... Läuft der Titel nur gegen den Ehemann? Gehört ihm das Grundstück allein? Wie hoch ist die Forderung -> Mindestbetrag für Sicherungshypothek erreicht?
- scully
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Bei der Forderungshöhe würde ich mich nicht mit Pfändung der Einkommen oder LV befassen, sondern ans Grundstück gehen - Sicherungshypothek und weiteres... Wär vor allem interessant, ob weitere Grundschulden bestehen etc. Und dann die Zwangsversteigerung einleiten. Viel Erfolg
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Die Wahrscheinlichkeit, dass jemand den 1/2-Miteigentumsanteil ersteigert, ist eher gering. Da wäre ich vorsichtig mit, sonst sitzt der Mandant auf nicht ganz unterheblichen Kosten. Einzige Hoffnung dürfte an der Stelle sein, dass die Ehefrau versucht, die Kuh vom Eis zu kriegen.scully hat geschrieben: ↑23.06.2021, 13:42Bei der Forderungshöhe würde ich mich nicht mit Pfändung der Einkommen oder LV befassen, sondern ans Grundstück gehen - Sicherungshypothek und weiteres... Wär vor allem interessant, ob weitere Grundschulden bestehen etc. Und dann die Zwangsversteigerung einleiten. Viel Erfolg
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
- Lämmchen
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Meine Erfahrung in der letzten Zeit: Sicherungshypothek eintragen lassen und dann die Teilungsversteigerung beantragen. Dann kann das Grundstück auseinandergesetzt werden und spätestens da wird sich die Frau Gedanken machen, ob sie nicht doch die Schulden bezahlt. Vorher natürlich wie Scully: Wie hoch sind die Belastungen auf dem Grundstück.mrsgoalkeeper hat geschrieben: ↑23.06.2021, 13:49Die Wahrscheinlichkeit, dass jemand den 1/2-Miteigentumsanteil ersteigert, ist eher gering. Da wäre ich vorsichtig mit, sonst sitzt der Mandant auf nicht ganz unterheblichen Kosten. Einzige Hoffnung dürfte an der Stelle sein, dass die Ehefrau versucht, die Kuh vom Eis zu kriegen.scully hat geschrieben: ↑23.06.2021, 13:42Bei der Forderungshöhe würde ich mich nicht mit Pfändung der Einkommen oder LV befassen, sondern ans Grundstück gehen - Sicherungshypothek und weiteres... Wär vor allem interessant, ob weitere Grundschulden bestehen etc. Und dann die Zwangsversteigerung einleiten. Viel Erfolg
Liebe Grüße
Das Lämmchen
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Eintragen lassen ohne Frage. Bei allem anderen den Mandanten äußerst penibel über Kosten und Risiken aufklären.Lämmchen hat geschrieben: ↑23.06.2021, 14:19Meine Erfahrung in der letzten Zeit: Sicherungshypothek eintragen lassen und dann die Teilungsversteigerung beantragen. Dann kann das Grundstück auseinandergesetzt werden und spätestens da wird sich die Frau Gedanken machen, ob sie nicht doch die Schulden bezahlt. Vorher natürlich wie Scully: Wie hoch sind die Belastungen auf dem Grundstück.mrsgoalkeeper hat geschrieben: ↑23.06.2021, 13:49Die Wahrscheinlichkeit, dass jemand den 1/2-Miteigentumsanteil ersteigert, ist eher gering. Da wäre ich vorsichtig mit, sonst sitzt der Mandant auf nicht ganz unterheblichen Kosten. Einzige Hoffnung dürfte an der Stelle sein, dass die Ehefrau versucht, die Kuh vom Eis zu kriegen.scully hat geschrieben: ↑23.06.2021, 13:42Bei der Forderungshöhe würde ich mich nicht mit Pfändung der Einkommen oder LV befassen, sondern ans Grundstück gehen - Sicherungshypothek und weiteres... Wär vor allem interessant, ob weitere Grundschulden bestehen etc. Und dann die Zwangsversteigerung einleiten. Viel Erfolg
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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