Hallo,
ich habe Vollstreckungsandrohung an GG geschickt, ohne Reaktion. Dann habe ich einen ZVA gestellt mit VA und Einholung von Auskünften Dritter.
RA Micro bucht 0,3 für VA und 2 Mal für VA etc.
Der GV moniert mir die VAndrohung und meint, dass die ZV Gebühr nur 1x entstehen kann. Ist das richtig? Absichtlich habe ich keine ZV + VAuskunft gemacht, das die VAndrohung schon ins Leere ging.
Was sagt ihr dazu?
LG
Beata
Vollstreckungsandrohung - Vermögensauskunft
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Die Gebühr der Vollstreckungsandrohung ist auf die Gebühr der anschließenden ZV anzurechnen.
Insgesamt würden also nur eine 0,3 Gebühr
+ eine 03 Gebühr für die Drittauskünfte
entstehen.
Insgesamt würden also nur eine 0,3 Gebühr
+ eine 03 Gebühr für die Drittauskünfte
entstehen.
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VIelen Dank für deine Antwort.