Schuldner bei Tochter gemeldet

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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#1

19.03.2021, 08:20

Hallo ihr Lieben,

heute habe ich wieder eine Nuss zu knacken. Die Schuldnerin ist bei ihrer Tochter gemeldet. Aus zuverlässiger Quelle wissen wir, dass die Schuldnerin dort auch wohnt, allerdings sehr zurückgezogen. Die Post stapelt sich manchmal tagelang im Briefkasten. Die Schuldnerin bezieht auch über diese Anschrift ihre Rente. Was würdet ihr machen? Die Schuldnerin abmelden bei der Stadt und hoffen, dass sie sich meldet?

Über eure Rückmeldungen würde ich mich sehr freuen. Einen schönen Tag euch.
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Soenny
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#2

19.03.2021, 08:38

Wie kommst du drauf, daß du jemanden einfach abmelden kannst, nur weil der vielleicht deine Post nicht beantwortet?
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#3

19.03.2021, 09:15

Sie ist dort gemeldet und ihr wisst, dass sie dort auch wohnt. Warum schickt ihr nicht einfach den GVZ hin?
Bezieht sie Rente in pfändbarer Höhe?
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#4

19.03.2021, 11:02

Achso, das habe ich vergessen zu sagen. GV habe ich bereits zwei Mal hingeschickt.
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Soenny
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#5

19.03.2021, 11:03

Und?
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#6

19.03.2021, 11:08

Und was hat der GV mitgeteilt?
"Das Leben ist zerbrechlich. Binnen eines Lidschlags kann einem alles genommen werden. Es ist leicht, sich ein Gefühl falscher Sicherheit zuzulegen. Ich lasse mich lieber auf die Zerbrechlichkeit des Lebens ein und genieße es hier und jetzt in seiner ganzen majestätischen Schönheit."

Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht. :mrgreen:
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#7

19.03.2021, 19:52

Bei beiden Malen, dass die Schuldnerin dort nicht wohnen würde. Vor dem zweiten Mal habe ich ihn darauf hingewiesen, dass er nochmal dorthin gehen sollen, da wir aus sicherer Quelle wissen, dass die Schuldnerin dort lebt. Bei dem Mal hat die Tochter ihm gesagt, dass ihre Mutter dort nicht mehr wohnen würde. Uns hat sie dann auch angerufen und genau dasselbe gesagt. Auf die Tatsache, dass sie ihre Mutter abmelden müsse wenn dem so sei und die Mutter weiterhin dort gemeldet ist, hat sie nur gemeint, dass sie uns gegenüber zu nichts verpflichtet sei...
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#8

19.03.2021, 19:56

Dann schildere das dem Einwohnermeldeamt und bitte um amtliche Ermittlung, den Rest macht das Amt ;)
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#9

20.03.2021, 14:54

Super, danke. Schönes Wochenende
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