Zwangsvollstreckung gegen eine GmbH

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Pitt
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#11

26.03.2019, 11:10

Ja, habe ich schon gemacht, aber immer erst nach einem Blick in den Gesellschaftsvertrag, um zu klären, welche Regelung dort für den Fall der ZV in den GmbH-Anteil vereinbart worden ist (Einziehung/Abfindung/Raten) und in die letzte veröffentlichte Bilanz der GmbH.
Croata
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#12

09.03.2021, 16:18

Liebe Alle,

ich hätte auch mal eine Frage zur ZV gegen eine GmbH:

Mir liegt ein Vermögensverzeichnis des GF der GmbH aus 2020 vor. Der GF ist zugleich auch alleiniger Gesellschafter dieser GmbH. Der Geschäftsbetrieb ist eingestellt. Aus dem Vermögensverzeichnis gehen ansonsten die folgenden Punkte hervor, bei denen ich mich frage, ob ich damit irgendwas anfangen kann:

- Bei GmbH: Stammeinlage vollständig erbracht
- Gesellschafter: Geschäftsanteile 100% / Einlagen sind erbracht und nicht verpfändet/gepfändet/abgetreten
- Beteiligungen an Gesellschaften, Vereinen, Genossenschaften etc: Genossenschaftsanteile iHv ca. 200-300,- €

Ich habe auf der Seite www.unternehmesregister.de gesehen, dass wohl eine Bilanz aus 2019 hinterlegt ist, auf die ich allerdings nicht zugreifen kann, da sie kostet. Ich dachte, die stünden einem kostenfrei zur Verfügung?! Auf der Seite www.bundesanzeiger.de wird mir diese Bilanz gar nicht erst angezeigt. Kann das sein?

Ansonsten wäre meine eigentliche Frage, wie ich hier weiter vorgehen kann/soll?

Ich bin leider alles andere als ein ZV-Profi und daher für jeden Tipp dankbar. :oops:
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