Räumung + Pfändung mit anschl. VAK

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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mücki
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#1

08.03.2021, 11:13

Hallo zusammen,

irgendwie komme ich heute mit mir selbst nicht klar.

Ich soll einen Räumungsauftrag erstellen, während der Räumung soll der GVZ gleich nach pfändbarer Habe gucken und die ggf. "mitnehmen" und im Anschluss die VAK abnehmen. Und jetzt habe ich ein Brett bzgl. der Reihenfolge vor dem Kopf: Pfändung - VAK - Räumung oder Pfändung - Räumung - VAK oder mache ich dazu am besten gar keine Angaben und vertraue auf die Kompetenz des GVZ?

Meine zweite Frage bezieht sich auf die Abrechnung bzw. die Werte für das FoKo: Wenn ich zuerst pfänden lasse, bleibt der Wert der Räumung bzw. die RA-Kosten bei der Berechnung des GW für die Pfändung dann außen vor?

Ich glaube zwar nicht, dass der Schuldner über irgendwelche Vermögensgegenstände verfügt, oder auch nur nüchtern genug sein wird, eine ordentlich VAK abzugeben, wenn er denn überhaupt da ist, aber für den Fall dass doch etwas vorhanden sein sollte, würde ich natürlich gern einen möglichst großen Anteil der Kosten unseres Mandanten abgedeckt haben.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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#2

08.03.2021, 15:58

Die VAK wurde bisher nicht abgegeben? Soll vollständige oder beschränkte Räumung beauftragt werden?
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mücki
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#3

08.03.2021, 17:59

Nein, Haftbefehlsantrag wurde zurückgenommen (dauert derzeit zu lange).

Aus Kosten- und Zeitgründen würde sich die beschränkte Räumung anbieten. Aber mein Chef ist da offen, falls sich die unbeschränkte R. als bessere Variante erweisen sollte.
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#4

08.03.2021, 23:10

VAK würde ich hinten anstellen, wenn es sogar schon mal einen HB-Antrag gab. Ich würde die Räumung ganz schnell einleiten. Die Frage ist dann eher, ob ihr bei der beschränkten Räumung die Möglichkeit habt, die Sachen einzulagern und später ggf vorhandene Vermögenswerte entsprechend dem BGB zu verwerten.
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#5

10.03.2021, 19:48

Die Aufbewahrung sollte kein Problem sein. Im Zweifel verbleiben die Sachen den Monat noch in der Wohnung. Vielen Dank auf jeden Fall, du hast mir sehr geholfen.
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