Beschluss nach der sof. Beschwerde KFB

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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elisabeth2
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#1

26.02.2021, 10:36

Guten Morgen,

ich stehe auf dem Schlauch. Ich habe hier einen KFB, gegen den die GG sof. Beschwerde eingereicht hat und einen Beschluss des LG, das den KFB abgeändert hat. Jetzt muss ich PfüB beantragen und hier meine Frage. Mein Titel ist jetzt was? Der KFB oder der Beschluss? Oder muss ich beide schicken?

Liebe Grüße
Feldhamster
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#2

26.02.2021, 11:30

Ich würde beide benennen und schicken.
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