Erlass eines Haftbefehls?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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AliceFromWonderland
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#1

17.11.2020, 10:04

Guten Morgen!

Ist vielleicht eine doofe Frage:

Wenn der GVZ mitgeteilt hat, dass er den Vorgang ans Gericht gegeben hat, damit Haftbefahl erlassen wird, wann kann ich dann ungefähr damit rechnen, dass der erlassen ist?

Ich habe leider noch keinerlei Erfahrung damit und meine einzige Kollegin, die sich damit auskennt ist im Urlaub :sad:

Danke im Voraus!
:katze2
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Tigerle
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#2

17.11.2020, 16:21

Das kommt drauf an wie ausgelastet das Gericht ist. Und je nachdem was Ihr angegeben habt, kann es sein, dass er erlassen wird und dann sofort wieder an den GVZ zur weiteren Vollstreckung übersandt wird. Wenn ich nach 3 Wochen nichts gehört habe, hake ich auf jeden Fall nach.
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mücki
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#3

17.11.2020, 18:24

Im Moment? Zwischen 4 Wochen bis 6 Monate (bisher längste Dauer, HB liegt noch nicht vor). Dann kommt noch hinzu, dass viele Gerichtsvollzieher Haftbefehle im Moment nicht vollstrecken. Ähnliches Problem bei Räumungen.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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AliceFromWonderland
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#4

17.11.2020, 18:38

mücki hat geschrieben:
17.11.2020, 18:24
Im Moment? Zwischen 4 Wochen bis 6 Monate (bisher längste Dauer, HB liegt noch nicht vor). Dann kommt noch hinzu, dass viele Gerichtsvollzieher Haftbefehle im Moment nicht vollstrecken. Ähnliches Problem bei Räumungen.
Okay, dann weiß ich Bescheid. Vielen Dank!
:katze2
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#5

17.11.2020, 18:39

Tigerle hat geschrieben:
17.11.2020, 16:21
Das kommt drauf an wie ausgelastet das Gericht ist. Und je nachdem was Ihr angegeben habt, kann es sein, dass er erlassen wird und dann sofort wieder an den GVZ zur weiteren Vollstreckung übersandt wird. Wenn ich nach 3 Wochen nichts gehört habe, hake ich auf jeden Fall nach.
Super, dann hab ich eine ungefähre Zeit. Vielen Dank!
:katze2
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