Pfändung einer Lebensversicherung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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DeniseRa
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#1

12.11.2020, 14:53

Hallo Ihr Lieben! :wink1

Da ich die ZV noch nicht so lange in dem Büro betreibe, habe ich leider noch recht wenig Ahnung. Ich bitte Euch mit Eure Mithilfe!

Folgender Sachverhalt:
Wir versuchen im Wege der ZV unsere Forderung gegen die Schuldnerin durchzusetzen. Die Schuldnerin hat nunmehr ein aktuelles Vermögensverzeichnis abgegeben, aus dem sich leider keine pfändbaren Sachen entnehmen lassen. Sie hat jedoch angegeben, dass sie eine Lebensversicherung abgeschlossen hat. Diese besteht erst seit einem guten Jahr und wird erst 2061 ausgezahlt. Als widerruflich Begünstigte hat sie ihre Tochter angegeben.

Da die Tochter lediglich widerruflich Begünstigte ist kann ich im Wege des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses doch die Pfändung vornehmen, oder?

Ich hatte bislang noch nichts mit Lebensversicherungen zu tun, deshalb bin ich mir etwas unsicher.. Dankeschön! :thx
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icerose
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#2

12.11.2020, 16:14

Ja, kannst du. Und nicht vergessen, die Herausgabe der Police anordnen zu lassen.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Geiselmann
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#3

12.11.2020, 18:35

Und die Bezugsberechtigung widerrufen

S. Geiselmann
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