nach Elternzeit kehre ich zurück und bin nunmehr für die Zwangsvollstreckung zuständig. Hilfe
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Ich habe eine Frage und hoffe, mir kann geholfen werden
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Ich habe ein VU (vollstr. Ausf.) vorliegen, zum Zwecke einer Räumung.
Nun stellt sich nach Räumungsauftrag heraus, dass wir bei der Klage nur den Familiennahmen angegeben haben (uns war nichts anderes bekannt, auch der Mietvertrag lautete nur auf den Familiennamen). Dazu muss ich sagen, dass dies ein ausländischer Name ist und nicht erkennbar war, dass beide angegebenen Namen der Familienname ist. Somit lautet auch das VU auf den Familiennamen.
Wir haben nun den VORNAMEN herausgefunden (durch Führerscheinkopie). Kann ich aufgrund des Führerscheins eine Berichtigung des Tenors beantragen oder benötige ich dafür noch andere "Beweise"?
Wie formuliere ich einen solchen Berichtigungsantrag?
Vielen vielen Dank schon einmal für Eure Hilfe.
Liebe Grüße
Lena