Anzeige wegen Falschabgabe Vermögensauskunft

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Maija
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#1

03.11.2020, 09:25

Hallo zusammen,

eine kurze Frage, ich habe einen Landwirt als Schuldner und bin ihm jetzt draufgekommen, dass er mindestens seit 2018 jährlich Zahlungen aus der EU-Agrarförderung in nicht unbeträchtlicher Höhe bekommt. Die hab ich auch bereits gepfändet, ein Gläubiger ist noch vor uns. Allerdings hat er diese Zahlungen in seiner Vermögensauskunft 2019 nicht angegeben. Nun bin ich am überlegen, ob nicht eine Anzeige wegen Falschabgabe der Vermögensauskunft gestellt werden sollte, um ihm etwas Feuer unter dem Hintern zu machen. Er hätte doch diese Zahlungen aus EU-Agrarförderung auch in der VAK angeben müssen, oder?

Vielen Dank schon mal an Euch!
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Soenny
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#2

03.11.2020, 09:44

Und dann? Bringt auch nichts. Ich würde eher Neuabgabe beantragen und mit den von dir genannten Fakten begründen.
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mücki
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#3

03.11.2020, 11:07

Soenny hat geschrieben:
03.11.2020, 09:44
Und dann? Bringt auch nichts. Ich würde eher Neuabgabe beantragen und mit den von dir genannten Fakten begründen.
Bringt auch nichts, da ja schon bekannt ist, dass er diese Gelder bekommt und auch bereits eine Pfändung ausgebracht wurde. Zu überlegen wäre noch, ob ein eventueller Strafantrag möglicherweise dazu führen könnte, dass ein Insolvenz- und RSB-antrag von vornherein abgewiesen wird, da ggf. Versagungsgründe vorliegen. Allerdings ist dies streitig und setzt zudem eine Verurteilung voraus. Bringen tut es i.d.R. auch nicht wirklich was, weil dann einfach alle munter weiter vollstrecken und dann noch eine (vorrangige bzw. nicht restschuldbefreiungsfähige) Forderung oben drauf kommt.
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