Fehlender Vorname auf VU

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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§Lena§
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#1

30.10.2020, 13:32

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

nach Elternzeit kehre ich zurück und bin nunmehr für die Zwangsvollstreckung zuständig. Hilfe :) Dies war zuvor nicht mein Gebiet gewesen.

Ich habe eine Frage und hoffe, mir kann geholfen werden :)

Ich habe ein VU (vollstr. Ausf.) vorliegen, zum Zwecke einer Räumung.
Nun stellt sich nach Räumungsauftrag heraus, dass wir bei der Klage nur den Familiennahmen angegeben haben (uns war nichts anderes bekannt, auch der Mietvertrag lautete nur auf den Familiennamen). Dazu muss ich sagen, dass dies ein ausländischer Name ist und nicht erkennbar war, dass beide angegebenen Namen der Familienname ist. Somit lautet auch das VU auf den Familiennamen.

Wir haben nun den VORNAMEN herausgefunden (durch Führerscheinkopie). Kann ich aufgrund des Führerscheins eine Berichtigung des Tenors beantragen oder benötige ich dafür noch andere "Beweise"?
Wie formuliere ich einen solchen Berichtigungsantrag?

Vielen vielen Dank schon einmal für Eure Hilfe.

Liebe Grüße
Lena
§Lena§
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#2

30.10.2020, 20:12

Oh entdecke gerade einen Fehler.
Ich will nicht den Tenor, sondern natürlich das Rubrum berichtigen.

:)
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icerose
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#3

03.11.2020, 08:46

Hallo, Lena,
es ist möglich, dass eine Berichtigung scheitert, da es nicht um einen klassischen Schreibfehler (§ 319 ZPO), sondern um eine Auslassung geht. Dann muss leider ein neues Urteil her.
Aber versuchen würde ich es dennoch, etwa so:

"...wird beantragt, das Versäumnisurteil vom ... im Rubrum hinsichtlich des Vornamens des Beklagten zu ergänzen.
Der vollständige Name des Beklagten lautet ... .
Zur Begründung:
a) voller Name war bisher nicht bekannt - siehe auch Anlagen zur Klageschrift Kx und Ky (Mietvertrag, Kündigung, etc.)
b) Führerscheinkopie vorlegen als Nachweis für den vollen Namen."

Da stellt sich mir aber die Frage, ob das wirklich genügt, um die Personenidentität nachzuweisen. Weist der Mietvertrag wenigstens ein Geburtsdatum aus?
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Whiterose90
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#4

04.11.2020, 09:16

Hallo, wir standen vor einem Jahr genau vor demselben Problem, auch ein ausländischer Name, und haben die Umschreibung durchbekommen. Wir mussten aber jede Menge Unterlagen vorlegen, aus denen sich die richtige Schreibweise, der komplette Vorname und ein Geburtsdatum ergibt. Beantragt hatten wir dann wie folgt:

............ legen folgende Unterlagen vor, aus denen sich der korrekte Vor- und Nachname sowie das Geburtsdatum ergibt: .......................


und beantragen die Berichtigung des Vornamens der Schuldnerin in den beiden vorgenannten Vollstreckungstiteln. Der korrekte Vorname der Schuldnerin lautet ......... und nicht, wie versehentlich aufgeführt, ............
.......... stellt lediglich einen zweiten Nachnamen der Schuldnerin dar, so dass deren korrekte und vollständige Bezeichnung wie folgt lautet:

......................, geboren am ......................


Für entstehende Kosten werden wir aufkommen und bitten darum, die Zustellung des Berichtigungsbeschlusses nicht von der vorherigen Zahlung von Kosten abhängig zu machen.
§Lena§
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#5

06.11.2020, 09:54

Vielen Dank für Eure Nachrichten.
Aus dem Mietvertrag ergibt sich kein Geburtsdatum :(
Wir haben vom Vermieter sogar eine Führerscheinkopie erhalten, aus dem sich der vollständige Name ergibt, ABER das Geburtsdatum auf dem Führerschein lautet "00.00.48" Das ist total suspekt.
Ich habe jetzt mal an das Einwohnermeldeamt geschrieben und um eine Negativauskunft gebeten.

Würde dann mit einem von Euren vorgeschlagenen Texten an das Gericht schreiben und hoffe, wir bekommen eine Berichtigung.

Das ist so ärgerlich :(

Liebe Grüße
Lena
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