Vollstreckung ins Grundbuch

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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BestAgerSilver
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#1

30.10.2020, 09:56

Moinsen!
Haben in einer Akte, die hier seit 2009 läuft letztmalig 2016 einen erfolglosen GVA gemacht. Danach ist in der Akte nichts mehr passiert.
(Ich bin erst seit 2020 hier im Büro, weiß nicht, was genau da vorher abgelaufen ist, sollte Akte schon ablegen.) Jetzt meldet sich der Mandant und meint, dass der Schuldner von den Eltern ein Haus geerbt hat und will sofort ins Grundbuch vollstrecken. Die Daten des Grundbuches habe ich in Erfahrung gebracht. Kann ich da "sofort" irgendetwas mit machen. ... Ich habe seit Ewigkeiten damit nichts mehr zu tun gehabt! ... Kann ist erst einemal einen Grundbuchauszug einholen ... Seht mich gerade etwas ratlos. Für Infos wäre ich dankbar! ... :thx
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icerose
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#2

30.10.2020, 10:12

Ja, hole einen Grundbuchauszug ein und beantrage dann die Eintragung einer Sicherungshypothek (sofern die Forderung entsprechend hoch ist).
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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