ich verzweifel hier an einer Zwangsvollstreckungssache. Ich versuche das mal kurz und knapp auf den Punkt zu bringen.
Ich habe eine vollstreckbare Ausfertigung einer Urkunde über einen Kaufvertrag. Der Schuldner soll a) den Restkaufpreis zahlen und b) eine monatliche Rente. Die monatliche Rente zahlt er nun seit einer Weile nicht mehr. Ich habe nunmehr einen Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek beim Grundbuchamt beantragt. Nun kommt das Grundbuchamt um die Ecke und sagt: " Die eingereichte vollstreckbare Ausfertigung des Titels ist lediglich mit einer einfachen Klausel gem. §§ 797 Abs. 2, 795, 724 ZPO versehen. Sie ist nicht ausreichend! Vollstreckt werden soll hier eine monatliche Rente, deren Beginn vom Besitzübergang - und damit von einer vom Gläubiger zu beweisenden Tatsache- abhängig ist, gl. Ziff. 3.2 Abs. 1 des Kaufvertrages. Es liegt somit der Fall des § 726 Abs. 1 ZPO vor, so dass zur Durchführung der Zwangsvollstreckung eine mit einer entsprechenden qualifizierten Klausel versehene vollstreckbare Ausfertigung der Urkunde (nebst Zustellungsnachweis gem. § 750 Abs. 2 ZPO) erforderlich ist!
Hilfeeeeeeeeee .... a) wie beantragt man so etwas? Gibt es dazu ein Muster? b) mein Chef sagt, er weiss gar nicht warum die das haben wollen, denn es ist weder titelumschreibende noch titelergänzende, es sei ja auch gar keine Gegenleistung zu erbringen. Er sagt die einfache würde ausreichend sein.
Ich danke jedem der mir hier weiter helfen kann.
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