Ich soll eine Pfändung des Auseinandersetzungsanspruchs machen, weiß aber nicht, wie man diesen im Pfüb formuliert und welchen Wert ich für die Berechnung der Gebühren nehmen soll. Das ist Neuland für mich, da ich nicht so oft Zwangsvollstreckungen mache.
Folgender Fall: Wir haben auf dem Grundstücksanteil des Schuldners eine Sicherungshypothek eintragen lassen. Da ihm das Grundstück nur zu 1/2 gehört, kann ich keine Zwangsversteigerung beantragen, ohne vorher den Auseinandersetzungsanspruch (bzw. Bruchteilsgemeinschaft) zu pfänden. Soviel habe ich schon in Erfahrung gebracht.
Aber wie formuliert man den Anspruch an den Drittschuldner und welchen Wert muss ich nehmen? Den Wert den wir haben eintragen lassen als Sicherungshypothek?
Kann mir jemand auf die Sprünge helfen?
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