In der Zwangsvollstreckungssache ________ gegen ___
Ihre Geschäftsnummer: ____
nehmen wir Bezug auf unserem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom ___ 2020. ( Oder sollte ich schreiben "Bezug auf unserem Antrag auf Erlass eines Pfädungs- und Überweisungsbeschlusses"
Die Schuldnerin hat die Forderung in voller Höhe beglichen.
Wir bitten um Übersendung etwaiger entstandener Kostennoten.
Die Angelegenheit hat damit ihre Erledigung gefunden.
Kann man das so schreiben?
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)